Haftpflicht für Vermieter von Eigentumswohnungen – reicht die private Haftpflicht?

Ein Versicherungsgeber und ein Versicherungsnehmer geben sich die Hand
Viele Vermieter stellen sich die Frage, ob eine private Haftpflicht ausreichend ist oder ob Sie spezielle Versicherungen abschließen sollten. Foto: Vong Photo/bigstockphoto.com

Als Vermieter einer Eigentumswohnung stehen Sie gegenüber Ihren Mietern in der Pflicht. Sollten Schäden an der Wohnung auftreten, haften Sie dafür. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass Sie sich gut absichern. Viele Vermieter stellen sich die Frage, ob eine private Haftpflicht ausreichend ist oder ob Sie spezielle Versicherungen abschließen sollten. Erfahren Sie, wie es sich mit der Haftung verhält und welche Versicherung Sie wirklich brauchen.

Eigentumswohnungen benötigen keine Gebäudeversicherung

Viele Inhaber von Eigentumswohnungen sind unsicher, ob sie eine Gebäudeversicherung abschließen müssen. Hier spielt es keine Rolle, ob Sie Ihre Eigentumswohnung selbst bewohnen oder ob Sie sich für eine Vermietung entscheiden. Eine Gebäudeversicherung müssen Sie nicht abschließen. Ihre Eigentumswohnung ist nur Teil eines Gebäudes. In der Regel erfolgt der Abschluss einer Gebäudeversicherung durch die Eigentümergemeinschaft.

Jeder Eigentümer zahlt einen Anteil an der Gebäudeversicherung. Sollten sich Schäden in der Wohnung des Mieters ergeben, haftet die Gebäudeversicherung ohnehin nicht. Sie kommt nur für Schäden auf, die direkt am Gebäude entstehen. Im Gegensatz dazu sind Hauseigentümer verpflichtet, eine Gebäudeversicherung abzuschließen. Dies gilt auch, wenn es sich um ein Reihen- oder ein Doppelhaus handelt. Für Einfamilienhäuser ist der Abschluss einer Gebäudeversicherung immer notwendig. Eine Haftpflicht für Eigentümer stellt sie jedoch nicht dar.

Private Haftpflichtversicherung ist ausreichend

Die private Haftpflicht ist ausreichend, wenn Sie sich gegen die Ansprüche Ihres Mieters erfolgreich versichern möchten. Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine spezielle Versicherung für Eigentümer einer privaten Eigentumswohnung abzuschließen. Hierbei handelt es sich um eine Haftpflichtversicherung mit einer besonders hohen Deckungssumme, die von einigen Versicherern im Portfolio ist.

Sie können auf den Abschluss dieser zusätzlichen Versicherung aber verzichten und somit Kosten sparen. In der Regel haben Sie eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Die private Haftpflicht ist auch für Personen empfehlenswert, die nicht im Besitz einer Eigentumswohnung sind. Sie kommt für Schäden auf, die Sie fahrlässig einer dritten Person zufügen. Dieser Fall tritt auch ein, wenn ein Mieter Ihrer Wohnung von einem Schaden betroffen ist. Somit reicht eine private Haftpflichtversicherung aus und es ist nicht notwendig, Kosten in eine weitere Versicherungspolice zu investieren.

Verlassen Sie sich nicht auf die Hausratversicherung

Schäden in Eigentumswohnungen können ein recht großes Ausmaß annehmen. So sind Sie als Eigentümer verantwortlich, wenn ein Wasserrohrbruch die Wohnungseinrichtung des Mieters zerstört oder beschädigt. Mitunter hat der Mieter eine Hausratversicherung abgeschlossen. Ist dies der Fall, würde diese Versicherung eventuell für die Schäden aufkommen. Da der Abschluss einer Hausratversicherung aber nicht verpflichtend ist, können Sie sich darauf nicht verlassen.

Sollte diese Versicherung mit dem Verweis auf Sie als Vermieter die Zahlung verweigern, stehen Sie in der Pflicht. Gleiches gilt, wenn der Mieter nicht im Besitz einer solchen Versicherung ist. Ihre private Haftpflichtversicherung kommt für alle Schäden auf, die Sie fahrlässig oder unbewusst am Eigentum Ihres Mieters verursachen. Somit müssen Sie sich keine Gedanken machen, dass Sie plötzlich große Summen für eine Entschädigung aufbringen müssen. Beachten Sie jedoch, dass die Deckungssumme ausreichend hoch ist. Wenn ein Schaden auftritt, kann die sich die Regulierung schnell auf hohe Beträge summieren.

Bei der Haftpflicht auf die Deckungssumme achten

Wenn Sie eine Haftpflicht als Eigentümer einer vemieteten Wohnung abschließen, ist es wichtig, dass Sie auf die Deckungssummen achten. Diese sollten so hoch wie möglich sind. Bei der Deckungssumme einer Versicherung handelt es sich um den Betrag, den die Versicherung bei einem Schaden im Maximalfall zahlt. Bei einer privaten Haftpflicht, die Sie als Vermieter von Eigentumswohnungen abschließen, sollte die Deckungssumme mindestens 2 Mio EUR betragen.

Das mag ihnen außerordentlich hoch vorkommen. Wenn jedoch ein Schaden eintritt und die private Haftpflicht zahlen muss, können die geforderten Summen schnell die Millionenmarke übersteigen. Beachten Sie, dass Sie alle Beträge, die über die Deckung hinausgehen, selbst zahlen müssen. Lassen Sie sich hinsichtlich der Deckungssumme beraten und erhöhen Sie diese für Ihre bereits bestehende private Haftpflicht. So haben Sie die Sicherheit, dass Sie Ihren Schaden in vollem Umfang ersetzt bekommen.

Private Haftpflicht – für Wohnungseigentümer unverzichtbar

Die private Haftpflichtversicherung ist für Wohnungseigentümer unverzichtbar. Wenn Sie bislang noch nicht im Besitz dieser Versicherung waren, sollten Sie diese spätestens mit der Vermietung Ihrer Wohnung abschließen. Sie schützen sich effektiv vor Zahlungsansprüchen des Mieters gegen Sie. Wenn hohe Ansprüche des Mieters im Schadenfall berechtigt sind, kann Sie die private Haftpflicht vor einem finanziellen Ruin bewahren. Voraussetzung ist jedoch, dass die Deckungssumme für den gesamten Schaden ausreichend ist.

Weiterführende Informationen:

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*