Gebäudeversicherung bei Hauskauf: Worauf sollte man achten?

Eine Hand trägt ein Haus bzw. ein Gebäude in blauer Blase
Wer sich mit dem Thema Hauskauf befasst, sollte unbedingt alle wesentlichen Dinge über die sogenannte Gebäudeversicherung in Erfahrung bringen. Abbildung: Tumisu/pixabay.com

Ein Hauskauf ist insbesondere für Privatpersonen eine große Sache. Umso wichtiger ist es, dass diese Investition entsprechend abgesichert wird. Wer sich mit dem Thema Hauskauf befasst, sollte daher unbedingt auch alle wesentlichen Dinge über die sogenannte Gebäudeversicherung in Erfahrung bringen.

Gebäudeversicherung als blauer Schriftzug
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Kein Hauskauf ohne Gebäudeversicherung

Bereits vor dem Hauskauf sollten sich angehende Eigenheimbesitzer über die entsprechenden Versicherungen informieren. Weil der Markt für Laien oftmals nicht einfach zu überblicken ist, lohnt sich ein Vergleich auf tarifcheck.de. Die unterschiedlichen Anbieter und Tarife sind ansonsten nur schwer in Relation zu setzen. Auch eine Beratung beim Spezialisten kann dabei helfen, den eigenen Anforderungen gerecht zu werden. Neben dem Faktor Kosten kommt es bei der Gebäudeversicherung vor allem auf die Leistungen an, welche von Tarif zu Tarif variieren. Interessierte sollten keinesfalls davor zurückschrecken, diese miteinander zu vergleichen – das kostet Zeit, lohnt sich aber enorm.

Übrigens: Eine interessante Ergänzung zum Versicherungsvergleich von Tarifcheck ist der Gebäudeversicherungs-Rechner auf Versicherungsriese.de. Hier werden die Leistungen und Kosten der Tarife objektiv gegenübergestellt.

Diese Leistungen sind bei einer Gebäudeversicherung unerlässlich

Eine Gebäudeversicherung schützt das Eigentum nach einem Hauskauf. In manchen Teilen Deutschlands ist diese Versicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben – und das nicht ohne Grund. Anders als die sogenannte Hausratversicherung deckt die Gebäudeversicherung nicht die Schäden an der Einrichtung, sondern die Schäden am Gebäude selbst ab. In so gut wie allen Tarifen sind Schäden durch einen direkten Blitzeinschlag, Schäden durch einen Brand und Schäden durch Sturm oder Hagel mitversichert. Außerdem gehören zu den wichtigsten Bestandteilen der Schutz vor Schäden durch eine Explosion bzw. Implosion und durch austretendes Leitungswasser. Separat versichert können unter anderem Schäden durch Lawinen oder Überschwemmungen werden. Diese beiden Extras lohnen sich in der Regel nur dann, wenn die entsprechende Immobilie in einem besonders gefährdeten Gebiet steht. Überspannungsschäden sowie Elementarschäden werden ebenfalls in der Gebäudeversicherung häufig separat mitversichert, sind in Basisversicherungen allerdings nicht automatisch enthalten.

So wird die Versicherungssumme kalkuliert

Der beste Tarif in Sachen Gebäudeversicherung nützt nichts, wenn von Vornherein die falsche Versicherungssumme veranschlagt wurde. Diese muss exakt dem realen Wert des versicherten Gebäudes entsprechen, damit Hauseigentümer auf der sicheren Seite sind. Als Berechnungsgrundlage dient hier nicht der aktuelle Wert. Stattdessen sind zwei verschiedene Komponenten ausschlaggebend. Der Neubauwert umfasst den ortsüblichen Wert des Gebäudes mitsamt der entsprechenden Kosten für die Planung und Konstruktion. Wird das Gebäude nach einem totalen Schaden wieder aufgebaut, ergibt sich hieraus die Summe, welche die Versicherung zahlt.

Der Baupreisindex misst wiederum die preisliche Entwicklung eines Neubaus sowie die Kosten für Reparaturen. Generell wird die Versicherungssumme nicht nach dem aktuellen Wert berechnet, sondern nach dem Wert 1914. Hierbei handelt es sich um eine rein fiktive Größe, die als einheitliche Grundlage zu Berechnung des Gebäudewertes herangezogen wird.

Diese Optionen können zusätzlich versichert werden

Neben den oben genannten Schäden kann auf Wunsch und gegen Aufpreis noch einiges mehr mitversichert werden. Hierzu zählen zum Beispiel Schäden an den Ableitungsrohren. Da diese sich teilweise außerhalb des versicherten Gebäudes befinden, sollten sie möglichst mitversichert werden. Auch die Versicherung von Schäden durch grobe Fahrlässigkeit ist eine mögliche Option bei einer Gebäudeversicherung. Leider verwenden viele Versicherer das Argument, dass ein Eigentümer grob fahrlässig gehandelt hat, als Vorwand, um nicht zahlen zu müssen. Die Definition der groben Fahrlässigkeit ist nicht klar einzugrenzen. Wer verhindern möchte, dass die Versicherung in einem solchen Fall nicht für den entstandenen Schaden aufkommt, der versichert Schäden durch grobe Fahrlässigkeit von Vornherein mit.

Das ist zu tun im Falle eines Eigentümerwechsels

Wenn im Zuge des Hauskaufes oder Hausverkaufes der Eigentümer wechselt, darf die Gebäudeversicherung nicht vergessen werden. Zum Schutz des neuen Eigentümers hat der Gesetzgeber die Vereinbarung getroffen, dass die Gebäudeversicherung automatisch auf den neuen Eigentümer übergeht. Sollte der neue Eigentümer nicht mit der Gebäudeversicherung einverstanden sein, besteht in vielen Fällen ein Recht zur Kündigung. In diesem Fall sollte schnell gehandelt werden. Zudem darf die Versicherung erst dann gekündigt werden, wenn sie direkt durch eine neue Versicherung abgelöst wird. Wenn der neue Eigentümer offiziell ins Grundbuch eingetragen wurde, ist dieser im Anschluss verpflichtet, den Wechsel bei der Versicherung zu melden. Vor einem Wechseln sollte die Deckungszusage der neuen Versicherung unbedingt schriftlich vorliegen – ansonsten gehen die neuen Eigentümer das Risiko eines nicht versicherten Zeitraumes ein.

Welche Schäden sind zumeist nicht versichert?

Die oben bereits erwähnte grobe Fahrlässigkeit ist bei keinem gewöhnlichen Basistarif enthalten. Ob sich dieses Extra lohnt, sollte jeder Eigentümer selbst entscheiden. Zudem sind Schäden durch einen Krieg oder die eventuellen Folgen nicht abgesichert. Auch Schäden durch einen Brand muss der Eigentümer alleine tragen, sofern diese nicht separat versichert werden. Schäden durch Leitungswasser sind in den meisten Tarifen mitversichert. Allerdings zählt hierzu nicht der Schaden durch Grundwasser. Auch Schäden infolge einer Überschwemmung oder durch einen witterungsbedingten Rückstau müssen Eigentümer explizit und zusätzlich versichern lassen, sofern gewünscht. Sollten Schäden aufgrund eines Sturmes entstanden sein, sind diese eigentlich versichert – das „Aber“ liegt hier im Detail: Beträgt die Sturmstärke unter 8, so kommen Versicherungen nicht für den entstandenen Schaden auf – unabhängig von dem Ausmaß oder den Folgen des Schadens. Es gibt noch eine weitere Eventualität, für welche Versicherer nicht aufkommen: Entstehen Schäden aufgrund undichter, defekter oder gar offener Fenster, so sind die Kosten von den Eigentümern zu tragen. Es gibt in vielen Fällen die Option, auch solche Schäden abzusichern. An dieser Stelle ist es allerdings in der Regel sinnvoller, durch das eigene Handeln die Verantwortung zu übernehmen, da die entsprechenden Zusätze so kostspielig sind, dass das Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen nicht ausgewogen ist.

Kleingedrucktes unbedingt vor Vertragsabschluss beachten

Speziell bei einer Gebäudeversicherung ist es wichtig, auch die Details sehr genau zu studieren, bevor die Versicherung tatsächlich abgeschlossen wird. Generell sind die Konditionen der verschiedenen Gesellschaften recht ähnlich; doch die wichtigen Unterschiede liegen wie so oft im Detail. Im Fall der Fälle kommt es auf ebenjene Details an. Nicht selten führt ein einziger Begriff im Kleingedruckten dazu, dass die Gesellschaft nicht für einen Schaden am Gebäude aufkommen muss – daher sollten Hauskäufer hier von Vornherein sehr aufmerksam sein. Generell gilt: Scheinen einzelne Passagen, Begriffe oder Sätze nicht hinreichend geklärt, so sollte ein unabhängiger Experte sich den Vertragstext genauer ansehen. Zudem ist es stets ratsam, gewisse Erweiterungen in die Basisversicherung mit einfließen zu lassen. Welche Extras nach einem Hauskauf besonders sinnvoll sind, ist von Fall zu Fall recht unterschiedlich.

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