Ist ein Hauskauf für Unverheiratete ratsam? Worauf gilt es zu achten?

Unverheiratetes Pärchen hält Händchen.
Die erste Frage, die sich den meisten Paaren stellt, ist wem das Haus nach dem Kauf gehört. Foto: Free-Photos/pixabay.com

Ein Haus zu kaufen ist generell etwas, was gut durchdacht sein sollte. Viele Ratgeber und Checklisten im Internet helfen dabei, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Doch wie verhält es sich eigentlich, wenn man als unverheiratetes Pärchen ein Haus kaufen möchte? Wir zeigen, wie man trotzdem auf der sicheren Seite ist.

Wem gehört die gekaufte Immobilie?

Die erste Frage, die sich den meisten Paaren stellt, ist wem das Haus nach dem Kauf gehört. Wenn sich beide an der Finanzierung beteiligen oder in Form von Eigenleistung, wie z.B. Ausbau und Streichen, etwas dazu beitragen, liegt der Gedanke nah, dass beide auch zu gleichen Anteilen ein Recht am Haus haben. Ein Trugschluss, der schon vielen Probleme bereitet hat. Rein rechtlich ist es nicht von Bedeutung, wer am Haus wie viele Arbeiten leistet oder welchen Anteil er zur Finanzierung beiträgt. Der einzige, der ein Recht an der Immobilie hat, ist derjenige, der offiziell im Grundbuch eingetragen ist. Deshalb ist es am sichersten, wenn sich beide Parteien ins Grundbuch eintragen lassen. Die klassischste Form, das umzusetzen, ist die Immobilie in Bruchteilen zu erwerben. Das bedeutet im Grunde nichts anderes, als dass das Eigentum in Bruchteilen auf mehrere Personen aufgeteilt wird. Die gängigste Variante ist, dass der Grundbesitz jeweils zur Hälfte zwischen den beiden Partnern aufgeteilt wird. Das wird dann genauso ins Grundbuch niedergeschrieben, wodurch beide Parteien zum Eigentümer werden. Natürlich kann die Verteilung auch anders gelegt werden, z.B. Person A besitzt 70% und Person B besitzt 30%.

Eine weitere, relativ gängige Methode um sich abzusichern, ist die Gründung einer GbR. (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) Das Paar wird dann gemeinschaftlich ins Grundbuch eingetragen. Hier empfiehlt es sich allerdings, einen Notar zu beauftragen, um rechtlich abgesichert zu sein. Dieser wird dann für jeden Fall genau die passende Lösung finden, da es beim Hauskauf so viele Faktoren zu beachten gibt, dass es hier keine allgemein gültigen Lösungen gibt.

Was passiert bei einer Trennung?

Wer unverheiratet ein Haus kauft, sollte sich darüber im Klaren sein, was nach einer möglichen Trennung mit dem Grundbesitz passiert. Das Thema sollte ganz sachlich besprochen werden, denn vor einem Beziehungs-Aus ist niemand geschützt. Zu regeln gilt also: Wer wird danach weiterhin im Haus wohnen und was wird dem Partner, der auszieht, für ein Ablösebetrag gezahlt? Auf der sichersten Seite ist man, wenn vorher ein Partnerschaftsvertrag ausgearbeitet wird. In diesem Vertrag werden die Rechte der jeweiligen Parteien an der Immobilie verbindlich geregelt. Auch die Verteilung etwaiger Vermögensgegenstände kann festgelegt werden. Für den Fall, dass einer der Partner viel Eigenleistung in Form von handwerklichen Arbeiten einbringt, sollte darüber nachgedacht werden, bei einer Trennung gewisse Ausgleichsleistungen festzulegen. Ein Partnerschaftsvertrag ist nicht zwingend notwendig, er schafft jedoch eine gute Sicherheit, wenn die Beziehung scheitert. Den Vertrag können die Partner formfrei aufsetzen. Nur wenn es sich um Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit einem Grundstück handelt, ist es erforderlich, einen Notar hinzuzuziehen.

Absicherung für Partner und Kinder

Woran die meisten nicht denken, hat für viele essentielle Konsequenzen: Was passiert mit dem Heim, wenn ein Partner stirbt? Bei Ehepaaren tritt das gesetzliche Erbrecht in Kraft. Bei unverheirateten Paaren verhält es sich anders, der Eigentumsanteil geht nicht an den Partner, sondern an die nächsten verbliebenen Verwandten des verstorbenen – also an die Eltern und Geschwister und sonstige Verwandte. Hier ist es ratsam, im Voraus Einzeltestamente auszustellen, wo jeweils der Partner als Erbe eingesetzt werden kann. Ihm wird dann ein Vorkaufsrecht an der Immobilie eingeräumt.

Ein Hauskredit als unverheiratetes Paar

Hier gibt es das erste Mal keinen Nachteil, wenn man keinen Trauschein besitzt. Banken machen generell keinen Unterschied zwischen verheirateten und unverheirateten Paaren. Das Wichtigste ist in der Regel die Immobilie selbst. Im Normalfall unterschreiben bei einem Kredit für ein Haus beide Partner den Vertrag, denn die Bank hat Interesse daran, dass beide Vertragsnehmer den Kredit zurückzahlen können. Solang der Darlehensvertrag gültig ist, sind auch beide Parteien daran gebunden, was bei einer Trennung Probleme mit sich bringen kann. Eine Entlassung aus dem Vertrag ist nicht unmöglich, z.B. wenn der verbleibende eine sehr gute Bonität besitzt, wird aber nur in sehr wenigen Fällen umgesetzt. Wenn das Haus allerdings an einen der beiden Partner verkauft wird, kann der Verkäufer aus dem Vertrag aussteigen. Wenn die Immobilie allerdings an einen Dritten verkauft wird, ist das gesamte Darlehen sofort fällig, inklusive der Vorfälligkeitsentschädigung.

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