So bekommen Eltern mindestens 12.000 Euro Baukindergeld

Ein kleines Kind setzt bunte Bauklötze aufeinander.
Noch bis Ende des Jahres 2020 können Eltern Baukindergeld beantragen. Foto: FeeLoona/pixabay.com

Noch bis Ende des Jahres 2020 können Eltern Baukindergeld beantragen. Diese Förderung selbst genutzten Wohneigentums lässt sich die Bundesregierung insgesamt 10 Milliarden Euro kosten. Wer die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, erhält je Kind insgesamt 12.000 Euro.

Die Förderung bekommt, wer erstmalig eine selbst genutzte Immobilie erwirbt. Dies kann der Neubau eines Hauses oder der Kauf einer gerade fertiggestellten Wohnung sein. Grundsätzlich ist die finanzielle Hilfe des Staates unabhängig vom Alter der Immobilie. Gefördert wird demnach auch der Kauf eines gebrauchten und deshalb älteren Objekts.

Wie viel Baukindergeld gibt es und welche Voraussetzungen gelten?

Je Kind erhalten Käufer und Bauherren zehn Jahre lang jeweils 1.200 Euro, umgerechnet somit insgesamt 12.000 Euro. An den Bezug von Baukindergeld hat der Gesetzgeber eine Reihe unterschiedlicher Voraussetzungen geknüpft. So darf beispielsweise eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten werden. Diese beträgt im Kalenderjahr – gemeint ist das „zu versteuernde Einkommen“ – aller im Haushalt lebenden Personen 75.000 Euro. Je Kind wird ein Freibetrag von 15.000 Euro gewährt. Somit darf eine fünfköpfige Familie mit beiden Elternteilen und drei Kindern im Jahr ein Haushaltseinkommen von 120.000 Euro haben.

Tipp: Weil es sich dabei, wie gesagt, um das „zu versteuernde Einkommen“ handelt, kann das Bruttoeinkommen einer fünfköpfigen Familie aufgrund einer Reihe unterschiedlicher Freibeträge und sonstiger steuerlicher Vergünstigungen im Einzelfall durchaus 130.000 Euro oder noch mehr betragen.

Welche Fristen sind bei der Beantragung von Baukindergeld zu beachten?

Der Gesetzgeber hat die Förderung des Erwerbs selbst genutzten Wohneigentums zeitlich begrenzt. Konkret bedeutet dies: Wurde die Baugenehmigung nach dem 31.12.2017 erteilt oder der notarielle Kaufvertrag danach unterschrieben, besteht – sofern sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind – Anspruch auf Baukindergeld. Anträge können ausschließlich bei der staatlichen Förderbank KfW und online unter www.kfw.de gestellt werden. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Förderantrag vor dem 1. 1.2021 gestellt wird.

Wie alt dürfen Kinder höchstens sein, damit Eltern gefördert werden?

Bei Einzug in das Haus oder in die Wohnung darf das Kind bzw. dürfen die Kinder noch keine 18 Jahre alt sein. Außerdem muss der Sprössling gemeinsam mit dem Antragsteller in der erworbenen Immobilie leben. Weitere Voraussetzung: Der Antragsteller, das kann ein Elternteil oder beide Elternteile gemeinsam sein, muss Anspruch auf Kindergeld oder einen steuerlichen Kinderfreibetrag haben.

Zu einem Rechenexempel wird die ganze Sache mit der staatlichen Wohneigentumsförderung bei einer Schwangerschaft. Grundsätzlich gilt, dass lediglich die Schwangerschaft nicht zum Anspruch auf Baukindergeld berechtigt. Allerdings: praktisch keine Regel ohne Ausnahme. Und zwar, falls der Einzug in die Wohnung oder ins Eigenheim vor dem 18.09.2018 stattgefunden hat.

Hier ist folgende Situation beispielhaft denkbar: Die Immobilie wurde Anfang des Jahres 2018 erworben. Der Einzug fand wenige Monate später, nämlich im Mai 2018, statt. Das Kind wurde im Juli 2018 geboren, der Antrag auf Baukindergeld beispielsweise im Oktober 2018 gestellt. Jetzt besteht trotz Schwangerschaft zum Zeitpunkt des Erwerbs und des Einzugs Anspruch auf Baukindergeld. Begründung: Der Antrag auf staatliche Förderung wurde erst nach Geburt des Kindes gestellt.

Diese Extra-Förderung gibt es im Freistaat Bayern

Das in ganz Deutschland geltende Baukindergeld wird im Freistaat Bayern je Kind und Jahr um 300 Euro aufgestockt. Anspruchsberechtigte erhalten somit während des zehnjährigen Förderzeitraums insgesamt 15.000 Euro statt 12.000 Euro je Kind. Es gelten die selben grundsätzlichen Voraussetzungen. Überdies bekommen Bauherren und Käufer in Bayern als dem einzigen deutschen Bundesland eine sogenannte Eigenheimzulage in Höhe von einmalig 10.000 Euro. Diesen Betrag erhält jeder Käufer bzw. Bauherr – somit auch Singles sowie Partner einer Lebensgemeinschaft ohne Kinder.

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