Die Entscheidung zwischen Hausbau oder Hauskauf ist gefallen. Nun folgt das erste Bankgespräch. Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance. Aus Ihren Baufinanzierungsgesprächen mit der Bank wird Ihre Bonität, also Ihre Kreditwürdigkeit, geschlussfolgert. Diese besteht nicht nur aus Ihrem höflichen und korrekten Auftreten, sondern auch aus Ihrer Vorbereitung auf das kommende Gespräch. Mit diesem Beitrag wollen wir Sie darüber informieren, welche Unterlagen Sie für Ihren ersten guten Eindruck mitbringen sollten.
1. Legitimation
Dass der Vertreter von der Bank überhaupt weiß, wer vor ihm sitzt, müssen Sie sich natürlich erst einmal ausweisen. Dazu können Sie einfach Ihren Personalausweis oder einen anderen gültigen Pass benutzen.
2. Einkommensnachweis
Um sich selbst abzusichern, fordert die Bank mehrere Einkommensnachweise von Ihnen, um zu prüfen, ob Sie fähig sind den geliehenen Betrag mitsamt den Zinsen zurückzuzahlen.
Von Angestellten und Beamten verlangen die Banken die Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate, die Einkommensbescheide der letzten zwei Jahre und die Steuererklärung. Selbstständige und Freiberufler hingegen müssen eine Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung und einen Einkommenssteuernachweis, beziehungsweise eine aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA), vorlegen. Wenn Sie bereits Rentner sind, sollten Sie Ihren jüngsten Rentenbescheid, sowie Ihren Steuerbescheid dabei haben. Ihr vorhandenes Eigenkapital können Sie der Bank mittels Kontoauszügen, Sparbüchern oder Depotauszügen vorzeigen.
Sie sollten Ihre Bank auch auf jeden Fall über weitere Einnahmen informieren, wenn Sie zum Beispiel eine Wohnung vermietet haben oder andere Zahlungsverpflichtungen vorliegen, wie zum Beispiel Unterhaltszahlungen. Waren Sie schon bei einer anderen Bank und haben einen weiteren Geldgeber? Auch das möchte die Bank wissen, legen Sie hier Papiere vor, welche die Zahlungen genau zusammenfassen.
Falls Sie auch private Geldgeber haben, wie zum Beispiel bei einer Schenkung, dann sollten Sie Ihre Bank direkt fragen, ob davon auch Belege benötigt werden, denn das ist von Bank zu Bank unterschiedlich. Sollte Ihnen das aus irgendwelchen Gründen gerade nicht möglich sein, dann ist es immer besser die eventuell gebrauchten Papiere, bei der Schenkung wären es Kontoauszüge, dabei zu haben, denn besser man hat es und braucht es nicht, als man es braucht und hat es nicht.
3. Absicherung
Mit dieser Absicherung ist gemeint, dass Sie den geliehenen Betrag mit Zinsen zu jedem Zeitpunkt zurückzahlen können. Dafür sollten Sie Nachweise über Rentenzahlungen und alle aktuellen Versicherungsschein mitbringen.
4. Objektunterlagen
Natürlich wollen die Baufinanzierer, neben dem Einkommensnachweis, auch wissen in was sie überhaupt investieren. Um hier genaue Angaben machen zu können und bei Ihrem Gesprächspartner keine Fragen offen zu lassen, haben wir für Sie folgenden Text zusammengestellt. In vielen Fällen können sie sich diese Objektunterlagen von Ihrem Architekten oder Bauträger geben lassen.
Als allererstes wollen die Baufinanzierer die Grundlage für Ihren Hausbau sehen, den Grundbuchauszug. Auf diesem sind die bestehenden Eigentumsverhältnisse und die damit verbundenen Belastungen verzeichnet. Der Grundbuchauszug darf dabei nicht älter als drei Monate sein. Als Nächstes wird natürlich ein Lageplan des Grundstücks benötigt, denn der Baufinanzierer der Bank will natürlich wissen, wo das geplante Haus erbaut werden soll. Bringen Sie dafür am besten auch Bilder des Grundstücks mit, um Ihrem Gesprächspartner einen optimalen Einblick zu bieten. Eine weitere wichtige Grundlage ist der Grundriss des Hauses. Ohne einen Entwurf für Ihr zukünftiges Haus bei einem solchen Gespräch aufzutauchen ist ein No-Go.
Eine etwas komplizierte Unterlage stellt die Wohnflächenberechnung dar, denn es ist nicht immer einfach die gesamte Grundfläche von der eigentlichen Wohnfläche zu differenzieren. Nach der Wohnflächenverordnung gehören Wohnzimmer, Esszimmer, Kinderzimmer, Schlafzimmer, Flure, Dielen, Küchen, Badezimmer, Toilettenräume und Nebenräume wie Besen- und Speisekammern, Vorräume und andere Schrankräume zu den Räumen, die Sie in Ihre Berechnung mit einbeziehen müssen. Nicht in Ihre Rechnung einzubeziehende Räume sind Heizungsräume, Waschküchen, Trockenräume, Garagen und Abstellräume außerhalb der Wohnung, wie beispielsweise Keller- oder Dachbodenräume. Als unerlässliche Grundlage gilt die Baubeschreibung. Diese umfasst welche Leistung der Bauträger zu welchem Pauschalpreis, vertraglich zugesichert, an Sie abzugeben hat.
Und wie viel soll das kosten?
Natürlich will der Baufinanzierer auch wissen, wie viel der Hausbau überhaupt kosten soll, denn daraus kann er ja überhaupt erst schlussfolgern, wie hoch der Betrag des von ihm eingesetzten Geldes wird. Deshalb gehört eine ordentlich und ausführliche Baukostenberechnung in Ihre Mappe mit den restlichen Unterlagen.
Wenn Sie vorhaben ein Mehrfamilienhaus oder sogar einen Plattenbau zu errichten, ist es für Sie auch wichtig eine Teilungserklärung zu schreiben. Diese beinhaltet eine ordentliche Erläuterung, welche Teile des Gebäudes Sonder- und welche Gemeinschaftseigentum darstellen. Das ist für den Baufinanzierer wichtig, weil daraus Fragen zur Kostentragung, wie beispielsweise bei Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten, beantwortet werden können.
Die Baugenehmigung ist auch eine unverzichtbare Unterlage, die in jedem Fall vorgelegt werden muss, denn diese sagt aus, dass der Bau überhaupt erst erfolgen darf. Ist diese Baugenehmigung nicht vorhanden, benötigen Sie auch kein Geld, um den Bau zu beginnen.
Sie sollten Ihr erstes Baufinanzierungsgespräch als eine Art Bewerbung ansehen. Der/die Angestellte von der Bank wird anhand Ihrer Vorbereitung und Ihres Auftretens entscheiden, ob sie Ihnen den Kredit zusichern oder nicht. Deshalb ist es von großer Bedeutung während des gesamten Gesprächs auf Ihre Ausstrahlung zu achten, zurückhaltend zu sein, aber dem Baufinanzierer trotzdem deutlich zu machen, dass Sie sich wirklich sicher sind mit Ihrem Vorhaben.
Weiterführende Informationen:
Hinterlasse jetzt einen Kommentar