Ist die Gebäudeversicherung steuerlich absetzbar?

Ein Kaufmann benutzt den Taschenrechner
Eine Gebäudeversicherung, die für ein selbstgenutztes Wohneigentum abgeschlossen wurde, kann steuerlich nicht abgesetzt werden. Foto: 88studio/Shutterstock.com

Viele Vermieter stellen sich die Frage: „Kann eine Wohngebäudeversicherung von der Steuer abgesetzt werden?“ Hierfür gibt es eine einfache Regelung. Eine Gebäudeversicherung, die für ein selbst genutztes Wohneigentum abgeschlossen wurde, kann steuerlich nicht abgesetzt werden. Damit derartige Steuern steuerlich absetzbar sind, müssen die Versicherung für die eigene Absicherung dienen.

Gebäudeversicherung als blauer Schriftzug
ANZEIGE

Eine Gebäudeversicherung steuerlich absetzen

Versicherungspolicen, die als Vorsorge dienen und eine Gefahr für das eigene Leben absichern, sind steuerlich absetzbar. Somit erfüllt eine Gebäudeversicherung den Grundsatz zur Absetzbarkeit von Versicherungsbeiträgen bei einer Steuererklärung. Wenn es aber nur um die Absicherung des Eigentums geht, was häufig der Grund für den Abschluss einer Gebäudeversicherung ist, können die Beiträge nicht von der Steuer abgesetzt werden.

In einigen Fällen ist eine Wohngebäudeversicherung ebenfalls absetzbar

Wenn ein oder mehrere Räume im versicherten Gebäude als Arbeitszimmer genutzt werden, dann sind die Beiträge, sowie alle weiteren Kosten der Wohngebäudeversicherung, steuerlich absetzbar. Natürlich können auch alle Kosten für das Arbeitszimmer in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Sollte das Gebäude eine Größe von 250 Quadratmeter und das Arbeitszimmer 20 Quadratmeter aufweisen, dann können bis zu 8% der Versicherungsbeiträge als Werbungskosten und Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Hierbei muss darauf geachtet werden, das sich das Arbeitszimmer klar vom Wohnraum abgrenzt.

Wenn durch eine Immobilie Einnahmen aus einer Verpachtung oder Vermietung erzielt wurden, dann gilt eine andere Regelung. Sollte die Grenze der Ausgaben 1.500 Euro nicht erreicht haben, dann kann eine Versicherung mit in der Steuererklärung aufgeführt werden. Häufig wird die Grenze aber bereits durch die Beiträge der Krankenversicherung überschritten. Diese ist ebenfalls steuerlich absetzbar. Die Beiträge der Gebäudeversicherung bringen in diesem Fall trotz einer Absetzbarkeit keinen steuerlichen Vorteil. Trotz Absenkbarkeit wirken sich die Beiträge der Gebäudeversicherung nicht steuermindernd aus. Wenn der Bauherr dem zuständigen Finanzamt nachweisen kann, dass das Objekt ohne Ausnahme mit dem Ziel erbaut wurde, dass Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung generiert werden sollen, ist auch eine Feuerrohbauversicherung steuerlich abzugsfähig.

Auf angemessene Beiträge achten

Private Personen sollten sich angesichts einer mangelnden Absetzbarkeit immer darauf achten, dass nicht mehr als notwendig für eine Wohngebäudeversicherung gezahlt wird. Vor dem Abschluss sollten die Konditionen der verschiedenen Anbieter einer Gebäudeversicherung genau miteinander verglichen werden. Dadurch kann im Monat einiges an Geld gespart werden.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*