Die Gebäudeversicherung auf Mieter umlegen – geht das?

Familie unter einem Dach
Eine Wohngebäudeversicherung ersetzt alle Kosten, die durch Schäden direkt am Gebäude entstehen. Foto: Evgeny Atamanenko/Shutterstock.com

Viele Vermieter stellen sich die Frage, ob sie die Kosten für Wohngebäudeversicherung auf alle Mietparteien umlegen kann. Dieses Recht wird durch den §2 der Betriebskostenverordnung geregelt. Zu den Betriebskosten eines Gebäudes zählen dementsprechend auch alle Kosten für die Sach- und Haftpflichtversicherungen, die das jeweilige Mietobjekt betreffen.

Gebäudeversicherung als blauer Schriftzug
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Was ist eine Wohngebäudeversicherung?

Eine Wohngebäudeversicherung ersetzt alle Kosten, die durch Schäden direkt am Gebäude entstehen, wie zum Beispiel durch Blitz-, Hagel- und Sturmschäden, Brand oder Leitungswasser. Die Erstattung der Kosten reicht bei dieser Versicherung von der Reparatur über die Instandsetzung bis hin zum Wiederaufbau nach einem Totalverlust. Die Risiken Brand, Sturm und Leitungswasser werden durch eine Basisdeckung der Versicherung abgedeckt. Eine Feuerversicherung dagegen tritt bei Brand, Explosion, Blitzschlag oder Implosion in Kraft. Eine Leitungswasserversicherung dagegen ist für austretendes Leitungswasser, Rohrbruch oder Frost gedacht. Sturmversicherungen treten in Kraft, wenn Schäden durch Hagel oder Sturm (mindestens Windstärke 8) verursacht werden. Selbst Überspannungsschäden lassen sich mittlerweile durch eine Gebäudeversicherung abdecken. Über die Basisleistung der Versicherung können weitere Risiken in die Versicherung mit aufgenommen werden. Durch eine sogenannte Deckungserweiterung kann der Versicherungsschutz durch Zusatzbausteine vergrößert werden.

Einige Kosten können auf die Mieter eines Hauses aufgeteilt werden

Wenn die Wohngebäudeversicherung des Vermieters um den Zusatz der Elementarschäden erweitert wurde, dann muss ein Nachweis darüber bestehen, dass für das versicherte Objekt ein gewisses Risiko besteht. Es darf zum Beispiel nur eine Hochwasserversicherung an alle Parteien eines Mietshauses umgelegt werden, wenn sich das Gebäude in einem besonders hochwassergefährdeten Gebiet befindet. Wenn im Mietvertrag etwas anderes vereinbart wurde, dann erfolgt die Umlage gemäß der Wohnfläche der einzelnen Mietparteien.

Welche Versicherungen des Vermieters dürfen nicht auf die Mieter des Hauses umgelegt werden?

  • Privathaftpflichtversicherung
  • Mietausfallversicherung
  • Reparaturversicherung
  • Rechtsschutzversicherung

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