Ist eine Gebäudeversicherung Pflicht?

Jemand hält seine Hände über ein Haus
Die Gebäudeversicherung wird oft mit der Hausratversicherung verwechselt. Foto: Robert Kneschke/Shutterstock.com

Wer eine Immobilie besitzt kümmert sich in der Regel sofort um notwendige Versicherungen. Aber welche Versicherungen sind notwendig und ist eine Gebäudeversicherung Pflicht? Dieser Frage gehen wir nach und erläutern, worauf es bei einer Gebäudeversicherung ankommt und was nicht mitversichert ist. Denn wer sich umhört, bekommt häufig noch mitgeteilt, dass eine Gebäudeversicherung Pflicht in Deutschland bzw. in einigen Bundesländern ist.

Versicherung für Gebäude – Pflicht oder nicht?

Die sogenannte Gebäudeversicherung ist in Deutschland keine Pflicht. Das bedeutet, dass ein Hausbesitzer bzw. Immobilienbesitzer, eine solche Versicherung nicht verpflichtend abschließen muss. Früher hatten in einigen Bundesländern Immobilienbesitzer die Pflicht, eine Feuerversicherung abzuschließen. Diese Pflicht gab es beispielsweise in Baden-Württemberg. Jedes Wohngebäude in dem Bundesland musste über eine Feuerversicherung verfügen. Mittlerweile gibt es die klassische Feuerversicherung nicht mehr. Diese ist Teil einer Gebäudeversicherung und die ist wiederum nicht verpflichtend in Deutschland. Durch Veränderung der Gesetzteslage kann jeder Immobilienbesitzer selbst entscheiden, ob er eine solche Versicherung für seine Immobilie abschließen möchte, oder nicht.

Wohngebäudeversicherung – nicht verpflichtend, aber sinnvoll!

Eine Wohngebäudeversicherung ist zwar nicht verpflichtend abzuschließen in Deutschland, aber eine Versicherung, die Eigentum bzw. eine Immobilie schützt ist dennoch sinnvoll. Der Hauseigentümer kann mit solche einer Versicherung sein Eigentum und sein Geld bzw. seine Investitionen schützen. Die Kosten einer Wohngebäudeversicherung hängen auch vom jeweiligen Wohnort ab. Nachfolgend gehen wir näher sowie beispielhaft auf die Versicherung sowie die regionalen Kosten ein.

Kosten einer Gebäudeversicherung

Die Kosten lassen sich nicht pauschal angeben. Sie setzen sich beispielsweise aus den zu versichernden, potenziellen Schäden sowie der Region in der die Immobilie steht, zusammen. Für eine reine Gebäudeversicherung ist die Region als Kostenfaktor entscheidend. Zusätzlich können Elementarschäden mitversichert werden. Auch Elementarschäden müssen nicht verpflichtend mitversichert bzw. versichert werden. Es ist dennoch ratsam eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen und sich gegen Elementarschäden abzusichern. Eine Police, die Elementarschäden beeinhaltet, kann für folgende Schäden aufkommen:

  • Überschwemmungen
  • Lawinen
  • Erdbeben
  • Erdrutsch
  • Erdsenkungen
  • Schneedruck

Es kommt allerdings auf die Versicherungsbedingungen an, unter welchen Voraussetzungen die Schäden übernommen werden. Hier kann sich ein Versicherungsvergleich lohnen. Ein Versicherungsvergleich kann sich auch für die Kosten, die eine Versicherung verlangt, lohnen. Die Kosten richten sich beispielsweise nach der Region, in der die Immobilie steht. So ist eine Immobilie in Münster beispielsweise teurer zu versichern als in Sachsen. Die Höhe der Versicherungskosten richtet sich nach dem Schadensrisiko.

Gebäudeversicherung und Inventar

Eine Gebäudeversicherung schützt nicht das Inventar einer Immobilie. Zum Schutz des Inventars sollte eine private Hausratversicherung abgeschlossen werden. Der Abschluss einer Hausratversicherung ist ebenfalls nicht verpflichtend, allerdings sinnvoll. Die Versicherungssumme wird meist pro Quadratmeter Wohnfläche festgelegt. So sollte eine Versicherungssumme von 650 Euro pro Quadratmeter mindestens eingehalten werden. Sind im Gebäude besonders wertvolle Gegenstände vorhanden, sollten diese extra versichert werden.

Wohngebäudeversicherung – bauliche Veränderungen

Wer vorhat, eine Immobilie baulich zu verändern, der sollte das dem jeweiligen Versicherer mitteilen. Denn bei bestimmten baulichen Veränderungen können sich die Versicherungskosten ändern. So kann beispielsweise eine Kernsanierung zu einer Beitragssenkung führen. Des Weiteren erfolgt bei bestimmten baulichen Veränderungen auch eine Anpassung der Versicherung, damit beispielsweise die Wertsteigerung der Immobilie mitberücksichtigt wird. Die Anpassung der Versicherung an den tatsächlichen Wert der Immobilie ist wesentlich, damit im Schadensfall die Immobilie optimal versichert ist. Es ist ratsam, die Versicherung, beispielsweise bei folgenden Umbaumaßnahmen zu informieren:

  • Bau eines Wintergartens
  • Anbringen von Solaranlagen
  • altersgerechter Umbau der Immobilie
  • generell bei Modernisierung der Immobilie
  • Ausbau eines Kellers oder Dachgeschosses

Des Weiteren sollte der Versicherer informiert werden, wenn eine Bodenheizung verlegt wird. Es ist ratsam, bei Umbaumaßnahmen sowie genereller Maßnahmen, die das Gebäude betreffen, bei dem Versicherer anzufragen, ob eine Anpassung erfolgen muss.

Gebäudeversicherung – Fazit

Eine Wohngebäudeversicherungs-Pflicht gibt es in Deutschland nicht. Dennoch ist eine Gebäudeversicherung inklusive Elementarversicherung sinnvoll. Das Immobilieninventar kann durch eine Hausratversicherung versichert werden.

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