Risikolebensversicherung beim Hauskauf: Wie sinnvoll ist der Abschluss?

Risikolebensversicherung beim Hauskauf: Weshalb der Abschluss sinnvoll ist
Eine Risikolebensversicherung ist eine sinnvolle Absicherung für die ganze Familie und vor allem zur Sicherung der Finanzierung von Immobilien. Foto: Tumisu/pixabay

Wer eine Immobilie kauft, der sollte sich entsprechend absichern. Was in der Theorie so einfach klingt, stellt viele Käufer eines Eigenheims vor eine große, unbeantwortete Frage: Wie sichere ich mich und meine Familie nach einem Hauskauf richtig ab? Die Antwort liegt auf der Hand, denn in diesem Fall ist eine Risikolebensversicherung das einzig adäquate Mittel der Wahl.

Diese Risiken machen eine Absicherung unabdingbar

Natürlich rechnet man nach einem Hauskauf nicht mit dem Schlimmsten. Längere krankheitsbedingte Ausfälle können dennoch auf jeden Eigenheimbesitzer zukommen. Allerdings werden diese nicht durch eine Risikolebensversicherung abgedeckt. Diese zahlt die entsprechende Versicherungssumme nur im Todesfall aus. Vor einem solchen Szenario sind auch junge und scheinbar rundherum gesunde Menschen leider nicht sicher. Es muss nicht immer gleich der Tod sein, welcher die Einnahmen eines Haushalts auf ein Minimum beschränkt. Wer hier nicht vorgesorgt hat, der steht bald schon vor einem riesigen Problem: Das Haus muss abbezahlt werden! Neben den Raten für die Anschaffung als solche kommen diverse regelmäßige Kosten auf Hausbesitzer zu. Unter anderem die Nebenkosten, aber auch die Kosten für Wartungen und Instandhaltungen richten sich leider nicht an den aktuellen finanziellen Möglichkeiten, sondern an bloßen Notwendigkeiten aus.

Ohne Versicherung ist das Eigenheim in Gefahr

Die Risikolebensversicherung sichert die Hinterbliebenen ab, wenn der Versicherungsnehmer stirbt. Wer eine Immobilie auf Kredit kauft, für den ist diese Form der Absicherung ein unbedingtes Muss. Ansonsten kann es passieren, dass das Haus aufgrund der nicht mehr zu bezahlenden Raten auf der Stelle verkauft oder gar zwangsversteigert werden muss. Sofern ein Mitglied des Haushaltes Alleinverdiener ist, ist die Risikolebensversicherung ebenfalls das Mittel der Wahl, um die Immobilie auch im schlimmsten Falle behalten zu können. Die konkrete Summe, welche versichert wird, sollte am besten so hoch sein, dass sie mindestens die durch das fehlende Gehalt entstandene Lücke schließen kann. Verheiratete haben die Möglichkeit, separate Versicherungen abzuschließen oder sich für eine verbundene Lebensversicherung zu entscheiden. Welche Möglichkeit mehr Sinn ergibt, ist von Fall zu Fall unterschiedlich.

So funktioniert die Versicherung

Wenn die Person stirbt, welche im jeweiligen Vertrag abgesichert ist, so zahlt die Versicherung die versicherte Summe an die Hinterbliebenen aus. Allerdings können nur solche Todesfälle abgesichert werden, welche nicht aufgrund einer bereits bestehenden Krankheit auftreten. Vorerkrankungen müssen vor dem Abschluss eines Vertrages offengelegt werden. Hierzu zählt zum Beispiel die stationäre Behandlung in einer Psychosomatischen Klinik oder andere Vorerkrankungen. Natürlich möchte die Versicherung vorab abschätzen können, wie hoch das Risiko für einen Todesfall ist. Was im ersten Moment sehr makaber erscheint, ergibt auf den zweiten Blick durchaus Sinn.

Berücksichtigt werden muss speziell bei der Risikolebensversicherung, dass kein Geld angespart wird. Einerseits ist das ein Nachteil, weil die Versicherung wirklich nur im Falls des Todes greift. Andererseits hat dieser Fakt gerade im Falle eines Immobilienkaufs einen entscheidenden Vorteil: Die Risikolebensversicherung ist wesentlich günstiger als andere Versicherungen, wie zum Beispiel die Kapitallebensversicherung. Wer sein Erspartes in Form eines Hauses anlegen möchte, für den ist diese Art der Versicherung eher passend, da hier viel Geld gespart werden kann, welches in die Finanzierung des Eigenheims fließt.

Wer muss abgesichert werden?

Bei der Absicherung einer Immobilienfinanzierung sollte ein Ehepartner ganz besonders abgesichert werden. Hierbei geht es um denjenigen, der die Restschuld im Todesfall alleine tragen muss und über ein geringes Einkommen verfügt. Mithilfe der Auszahlung der Versicherung kann der Hinterbliebene die zu tilgende Raten auch alleine finanzieren – das Haus ist somit abgesichert. Wer sich den Sinn und Zweck einer Risikolebensversicherung genau überlegt, für den wird schnell klar: Die Versicherung ist auch für unverheiratete Paare wichtig! Zudem sollten sich Immobilienbesitzer vorab ausrechnen, ob der Verdienst einer der beiden Partner zusammen mit einer eventuellen Witwenrente oder Waisenrente für die Kinder zur Finanzierung ausreicht. Ist das nicht der Fall, sollte das zweite Einkommen in jedem Fall abgesichert werden. Sofern ein Partner deutlich mehr verdient, reicht es unter Umständen, speziell diese Person zu versichern. Verdienen die beiden Beteiligten ungefähr gleich, so wäre das Risiko nur zur Hälfte gemindert, indem lediglich eine Versicherung abgeschlossen wird. Eine verbundene Versicherung ist in diesem Fall das Mittel der Wahl, denn Sie ist in der Regel günstiger als zwei separate Versicherungen. Allerdings sind Versicherte im Hinblick auf die Flexibilität der Versicherungssumme und hinsichtlich der Laufzeit stark eingeschränkt. Zudem sind Kinder bei einer separaten Lebensversicherung für beide Leben besser abgesichert, da sie gesondert berücksichtigt werden.

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