Was ist rechtlich beim Grillen im Garten erlaubt?

Holzkohlegrill steht auf der Wiese und qualmt
Häufiger Streitpunkt beim Grillen ist der Qualm, der vor allem von Holzkohlegrills verursacht wird. Foto: Canetti/Shutterstock.com

Wenn die Sonne scheint und es warm ist, so möchten viele Leute in ihrem Garten oder auf dem Balkon grillen. Doch bevor man seinen Kohle- oder Gasgrill anmacht, sollte man sich genau informieren, was man hierbei rechtlich beachten muss. Denn leider gibt es im Zusammenhang mit dem Grillen einiges zu beachten, damit aus dem Grillvergnügen nicht hinterher ein Rechtsstreit mit dem Nachbarn wird.

Das muss man rechtlich beachten

Die erste Frage die sich im Zusammenhang mit dem Grillen stellt, ist ob man überhaupt Grillen darf? Hier kommt es darauf an, ob man Mieter oder Eigentümer ist. Ist man Mieter, so muss man seinen Mietvertrag prüfen. Steht hier etwas zum Grillen, so muss man dieses beachten. So kann es zum Beispiel zeitliche Einschränkungen oder Einschränkungen bei der Häufigkeit oder sogar ein Verbot geben. Ist letzteres der Fall, so darf man weder mit einem Holzkohle- noch mit einem Gasgrill in seinem Garten grillen. Macht man es doch trotzdem, risikiert man eine Abmahnung durch seinen Vermieter und im schlimmsten Fall, wenn man also wiederholt gegen den Mietvertrag verstößt, kann auch eine Kündigung drohen. Ein Recht auf das Grillen hat man als Mieter leider nicht. Steht im Mietvertrag nichts, so ist das Grillen auch nicht verboten. Wobei man hier aufpassen muss: ein fehlendes Verbot oder eine fehlende Einschränkung bedeutet nicht, dass man jetzt jeden Tag auch grillen darf. Das gilt auch für einen Eigentümer. Auch ein Eigentümer muss auf seine Nachbarn, sogar auf seine eigenen Mieter Rücksicht nehmen, wenn er grillen möchte. Hierbei geht es vor allem meist auch um die Häufigkeit vom grillen. So gibt es verschiedene Urteile unter anderem vom Oberlandesgericht Oldenburg das besagt, dass man bis zu vier Mal im Jahr grillen darf. Wobei die Urteile in Sachen Häufigkeit sehr unterschiedlich ausfallen. So hat zum Beispiel das Amtsgericht Westerstede die Häufigkeit vom Grillen auf zehnmal im Jahr in einem Rechtsstreit beschränkt. Auch gibt es Urteile zum Abstand von einem Grill zu anderen Häusern, so hat ein Gericht in Essen einen Abstand von 20 m als notwendig erachtet.

Grillrauch und Lärm

Das ist den Begleitumständen geschuldet, die sich mit dem Grillen ergeben. Hauptstreitpunkte gerade mit Nachbarn sind in der Regel der Rauch und der Lärm. Schließlich kann man nicht voraussetzen, dass die Nachbarn Fenster und Türen verriegeln. Sicherlich kann man den Rauch und den Grillgeruch auf ein Minimum beschränken, wenn man auf einen Holzkohlegrill verzichtet. Vielmehr bieten sich hier zum Beispiel Elektro- und vor allem ein Gasgrills an. Gasgrills haben viele Vorteile und werden von echten Grillprofis bevorzugt eingesetzt. Eine Übersicht über die Funktionen eines Gasgrills liefern informative Websites wie www.gartenmagazin.net/gasgrill-test/.

Dazu noch ein kleiner Tipp: verwendet man Aluschalen für das Grillen vom Fleisch und Würstchen, kann man die Rauchentwicklung zudem noch minimieren, da dann keine Fleischsäfte auf die heißen Oberflächen vom Grill tropfen können. Diesen Tipp sollte man gerade dann beherzigen, wenn man auf seinen Kohlegrill absolut nicht verzichten möchte. Wobei sich sicherlich einige Leser auch fragen werden, spielt nur der Grillrauch eine Rolle oder auch der Geruch vom gegrillten Fleisch? Hier kann man danz klar sagen, dass letzteres unerheblich ist. Maßgeblich ist ausschließlich der Grillrauch. Auch sollte man den Aufstellungsort von seinem Grill sich genau überlegen. Bei dieser Überlegung sollte man auch die Windrichtung berücksichten. Und letztlich so einen Standort wählen, der man besten ist, damit es keinen oder nur geringen Belästigungen kommen kann. Ein zweiter Faktor beim grillen ist der Lärm, den gerne unterhält man sich ja dann auch. Schnell können sich Nachbarn dadurch gestört fühlen. Auch hier kann man natürlich Abhilfe schaffen, in dem man nicht zu lange grillt. Grundsätzlich muss man die Nachtruhe beachten, diese beginnt um 22 Uhr. Ab dieser Uhrzeit sollte man die Lautstärke im Garten deutlich runterfahren, sodass man keine Ärger mit den Nachbarn bekommt. Zumal man hier beachten sollte, Lärm über diese Uhrzeit hinaus ist eine Ruhestörung, die unter anderem mit einem Bußgeld belegt werden kann. Gerade wenn man Musik spielt, so sollte man diese ab 22 Uhr ausschalten oder auf sehr leise stellen.

Tipps damit es nicht zum Ärger kommt

Wie man anhand von diesen Ausführungen erkennen kann, kann das Grillvergnügen schnell getrübt sein. Hilfreich ist leider auch nicht die Rechtslage. Wie deutlich wurde, fallen die Urteile der Gerichte gerade zur Häufigkeit sehr unterschiedlich aus. Wer hier nicht den rechtlichen Standpunkt seines örtlichen Amtsgerichtes testen möchte, der sollte einem Rechtsstreit vorbeugen. Vorbeugen kann man, in dem man auf ein intensives grillen mit einem Holzkohlegrill verzichtet. Wie bereits erwähnt, bietet sich hier unter anderem ein Gasgrill an. Auch sollte man bereits im Vorfeld mit seinen Nachbarn klären, ob sie mit dem grillen Probleme haben oder nicht. Sollte das der Fall sein, so sollte man im Vorfeld eine gemeinsame Lösung finden, mit der jede Seite leben kann. Im Idealfall hält man diese auch schriftlich fest, so das es später nicht mal zum Ärger kommen kann. Hilfreich kann es natürlich auch sein, wenn man seine Nachbarn ab und zu auch mal einlädt. Den ein eingeladener Nachbar kann sich schwerlich beschweren. Auch sollte man nicht bis spät in die Abendstunden grillen. Und hat man das doch mal vor, länger zu grillen, zum Beispiel weil man eine Feier hat, so sollte man seine Nachbarn vorher darüber informieren.

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