Nachbarrecht: Gesetzliche Vorgaben an den Gartenzaun

Gartenzaun vor einem Haus
Bei der Errichtung eines Gartenzauns gilt es rechtlich relevante Dinge zu beachten. Foto: romakoma/Shutterstock.com

Neben dem Eigenheim wird auch die heimische Grünfläche durchgeplant. Zur Abgrenzung der Fläche werden Gartenzäune, Sichtschutzelemente und Einfriedungen genutzt. Doch wie sieht es mit den gesetzlichen Vorgaben aus? Wie hoch darf der Gartenzaun sein? Wie nah an der Grenzfläche zum nebenliegenden Grundstück darf er aufgestellt werden? Aufgrund dieser Fragen gehen wir einmal auf die rechtlichen Anforderungen an Sichtschutz, Einfriedungen und Gartenzäune ein. So soll es schließlich nicht durch Unkenntnis zu Streitigkeiten kommen, weil beispielsweise eine Hecke zu nah an das Nachbargrundstück gepflanzt wurde.

Der Gartenzaun unterliegt dem Nachbarrecht

Grundsätzlich werden Angelegenheiten dieser Art im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Die Paragraphen 903 bis 924 über den Inhalt des Eigentums sind dafür von Bedeutung. Darüber hinweg fallen Einfriedungen und Gartenzäune unter das Nachbarrecht. Eins vorweg: Die Regelungen sind nicht immer einfach und nicht überall einheitlich. Die erlaubte Höhe und der Abstand zur Grundstücksgrenze ist dabei von Bundesland zu Bundesland verschieden und somit Ländersache.

Zudem wird zwischen den verschiedenen Begrenzungs- und Sichtschutzarten differenziert. So gelten beispielsweise für einen üblichen Holzzaun mit Staketen oder Latten zur Grundstücksbegrenzung andere Vorgaben als für eine Mauer zum Sichtschutz oder eine lebende Grenze aus Hecken und Bäumen. Informieren Sie sich daher genau über Regelungen und Gesetze, bevor Sie mit den Bauarbeiten für die Einfriedung oder Umzäunung beginnen.

Passt der Gartenzaun in die Nachbarschaft?

Auf dem eigenen Grundstück kann nach eigenem Belieben geschaltet und gewaltet werden – solange die Gesetze dabei nicht missachtet werden. Komplizierter wird es allerdings mit der Freiheit an der Grenze zum Nachbargrundstück. Die Gesetze für die Gestaltung dieses kritischen Bereichs ist nicht nur abhängig vom Bundesland. Sie können sogar in der Bebauungsplanung von Städten und Gemeinden bestimmt sein.

Zudem soll die Begrenzungsmaßnahme, ob Zaun oder Mauer, in das Gesamtbild des Wohngebiets passen. Der Gesetzgeber spricht hier von einer „ortsüblichen Einfriedung“. Unübliche Einfriedungen, die nicht in das Gesamtbild der Nachbarschaft passen, führten daher schon häufig zu Streitigkeiten und Problemen.

Unterscheidung: Gartenzaun als Sichtschutz oder zur Grenzmarkierung

Durch die vielen Differenzen und Regelungen ist es schwierig, eine universelle Aussage zu treffen. Generell lässt sich zunächst aber unterscheiden, ob Zaun, Mauer und Co. als Sichtschutz errichtet werden, oder als sogenannte Grenzeinrichtung, die die Nachbargrenze markiert.

Handelt es sich um eine Grenzmarkierung, muss der Nachbar laut Nachbarrecht um Erlaubnis gefragt werden. Zum Teil werden die Nachbargrundstücksgrenzen per Gesetz auch als solche markiert, in welchem Fall beide Parteien die Kosten für die Einfriedung tragen.

Wie hoch darf der Gartenzaun nun sein?

Wie erwähnt sind die erlaubte Höhe und der nötige Abstand im Nachbarrecht oder in den Bebauungsplänen festgelegt. Dennoch gibt es Orientierungsgrößen, mit denen man vor dem Aufstellen eines Zauns rechnen sollte.

Sofern es sich um eine Grundstücksbegrenzung handelt, ist eine Höhe zwischen 40 Zentimetern und 90 Zentimetern üblich. Dies ist bei Mauern und Gartenzäunen der Fall, die eine symbolische Grenze zwischen den Grundstücken ziehen. Der Sichtschutz darf da schon höher ausfallen, da er ansonsten schnell seinen Zweck verfehlt. Beim Sichtschutz wird die Messlatte meist auf 170 bis 190 Zentimeter angelegt. Bei dem Abstand zum Nachbargrundstück sollte auf einen Abstand von mindestens einem halben Meter geachtet werden – wenn nicht anders geregelt. Beim Sichtschutz kann es sich um eine bauliche Veränderung handeln, siehe hier.

Hinweis: Je nach Bundesland können Einfriedungen bis zu einer Höhe von 180 Zentimetern teils genehmigungsfrei sein. In diesem Fall muss das Bauamt also nicht benachrichtigt werden.

Fazit: Gesetzliche Regelungen, Vorsicht und Respekt verhindern Nachbarschaftsstreit

Wie hoch der gewünschte Gartenzaun im Garten ausfallen darf und wie weit er vom Nachbarn weg stehen muss, lässt sich nicht direkt beantworten. Die Orientierungsgrößen geben einen ersten Überblick über die erlaubten Maße. Bevor Sie allerdings einen Gartenzaun planen oder eine Mauer aufbauen, sollten Sie sich genau nach den Regelungen Ihres Bundeslandes und den Bebauungsplänen Ihrer Gemeinde informieren. Bei Mauern und Zäunen handelt es sich um sogenannte „tote Einfriedungen“. Bei den lebenden Grenzen wie Hecken und Bäumen wird es nochmals komplizierter. Neben den Abständen einer Grenzbepflanzung müssen zudem Überhänge und die Pflege beachtet werden. Erkundigen Sie sich daher gründlich, damit Sie Uneinigkeiten unter Nachbarn aus dem Weg gehen können.

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