Welche gesetzlichen Vorschriften muss ich beim Zaunbau beachten?

Welche gesetzlichen Vorschriften muss ich beim Zaunbau beachten?
Beim Bau eines Zauns ist durchaus das ein oder andere zu beachten. Foto: Pezibear/pixabay.com

Nach dem Hauskauf und dem Umzug ist für viele die Arbeit noch lange nicht getan. Denn nachdem im Inneren alles auf Vordermann gebracht wurde, geht es an den Außenbereich des neuen Grundstücks. Gerade ein großer Garten mit ordentlich Sitzfläche und Ausblick ist für viele Haus-Interessenten ebenso ein Muss, wie ein wenig Privatsphäre. Aus diesem Grund wollen viele auf einen Gartenzaun oder Sichtschutz als Grundstücksumrandung nicht verzichten. Doch was muss beim Zaunbau beachtet werden? Gibt es gesetzliche Vorschriften bezüglich Höhe und Material? Sind manche Hausbesitzer sogar dazu verpflichtet, einen Zaun zu errichten? Wir klären auf.

Gibt es allgemeingültige Vorschriften beim Zaunbau?

Vorweg sei gesagt, dass es in Deutschland keine gesetzliche Verpflichtung dafür gibt, ein privates Grundstück einzuzäunen. Dennoch gibt es in einzelnen Bundesländern Ausnahmen, die zumindest unter besonderen Voraussetzungen einen Zaun empfehlen. So beispielsweise bei Grundstücken mit einem Teich oder einem Pool, da diese gerade für kleinere Nachbarskinder eine Gefahr darstellen können. Auch freilaufende Haustiere dürfen nur auf einem eingezäunten Grundstück gehalten werden.

Ganz davon abgesehen, dass es keine allgemeingültige Vorschrift gibt, einen Zaun errichten zu müssen, wünschen sich viele Hausbesitzer von sich aus einen Zaun, der ihnen beispielsweise als Sichtschutz vor den Nachbarn dienen soll. Dieses Verlangen hat nichts damit zu tun, dass derjenige eine Abneigung gegen den Anlieger hat, sondern drückt vielmehr das Bedürfnis nach etwas Privatsphäre aus. Doch nicht nur das: Zäune dienen den meisten Menschen nicht nur als Sichtschutz, sondern auch als schöne Umrandung ihres Grundstückes. Doch aufgepasst, beim Zaunbau selbst kann es die ein oder andere gesetzliche Vorschrift geben, die beachtet werden muss. Deshalb gilt es, sich vorab über alle Vorschriften genauestens bei der für Ihr Grundstück zuständigen Behörde zu informieren. In der Regel sind die Einfriedungen allerdings vom Hersteller auf die gesetzlichen Vorgaben angepasst. Staketenzäune in den unterschiedlichsten Größen gibt es beispielsweise hier.

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Gibt es Einfriedungspflichten?

Einfriedungspflichten geben an, ob, in welcher Art und wie hoch ein Zaun errichtet werden darf. Da sich auch diese Regelung von Land zu Land unterscheidet, empfiehlt es sich auch hier vorab das zuständige Bauamt zu kontaktieren. Das Amt legt fest, ob ein Zaun errichtet werden darf oder nicht beziehungsweise, ob es sogar eine Einfriedungspflicht gibt. Außerdem erfährt der Hausbesitzer hier, wie hoch sein Zaun sein darf und aus welchem Material er bestehen darf. Hat das Bauamt keine offiziellen Vorschriften, empfiehlt es sich im Rahmen der sogenannten Ortsüblichkeit einen Blick auf die Nachbarzäune zu werfen und sich an diesen zu orientieren.

Wie hoch darf der Zaun sein?

Wie bereits erwähnt gibt es keine allgemeingültige Vorschrift darüber, wie hoch ein Zaun sein darf. Diese Vorgabe unterscheidet sich je nach Bauamt der einzelnen Länder und Gemeinden. In der Regel sollte ein Zaun aber zwischen 1,20 Meter und 1,50 Meter hoch sein. Wer sich dennoch unsicher ist, kann sich einfach an der Höhe der anderen Anwohner seiner Straße orientieren.

Wo darf der Zaun aufgestellt werden?

Auch bei der Platzierung des Zaunes gibt es ein paar wenige grundlegende Dinge zu beachten. Ist beispielsweise nur der Hausbesitzer selbst aufgrund eines Pools oder eines Hundes zur Einfriedung verpflichtet, darf sein Zaun nicht über das eigene Grundstück hinaus aufgestellt werden. Das heißt, er muss unmittelbar vor der Grundstücksgrenze errichtet werden. Sind aber zwei oder gar drei Parteien verpflichtet einen Zaun zu errichten, darf der gemeinsame Zaun genau auf der Grenze verlaufen. Nachteil solcher, gemeinsamer, Einfriedungen ist, dass keiner der beiden den Zaun ohne die Zustimmung des anderen umgebaut oder entfernt werden.

Der Zaunbau an sich ist also nur in Ausnahmefällen verpflichtend, allerdings gibt es beim freiwilligen Bau einige gesetzliche Vorschriften, die es zu beachten gilt. Wer sich aber strikt an die Vorgaben des jeweiligen Bauamtes hält, kann seine Privatsphäre ohne Sorgen genießen.

2 Kommentare

  1. Ich plane derzeit wirklich einen Zaun um meine Gartenanlage zu bauen. Mir war nicht bewusst, dass ich auf irgendwelche Vorschriften achten müsste. Vielen Dank mir war nicht klar, dass der Zaun zwischen 1,20 Meter und 1,5 Meter sein sollte. Ich wollte den weitaus höher bauen, auf Grund von Privatsphären Gründen.

  2. Guten Abend.
    Mein Nachbar hat einen Gitterzaun vor mein Küchenfenster gesetzt höher als 2 Meter.Auf der hälfte vom Zaun ist er auf meinen Grundstück.
    Das Ordnungsamt hat das genehmigt.Ich bin so Fassungslos.

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