Baulasten im Überblick: Welche Baulasten existieren zu einem Grundstück?

Ein Holzhaus, das sich gerade im Bau befindet.
Der Begriff Baulasten bezeichnet die öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen zu einem Grundstück und dementsprechend des Grundeigentümers, zugunsten Dritter gegenüber der Baubehörde. Foto: paulbr75/pixabay.com

Der Begriff Baulasten bezeichnet die öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen zu einem Grundstück und dementsprechend des Grundeigentümers, zugunsten Dritter gegenüber der Baubehörde. Bei den Baulasten geht es im Inhalt um Duldungen und Unterlassungen zugunsten Dritter, deren Rechte in Beziehung zum Grundstück genauer bezeichnet sind. Diese Formulierung ist sehr förmlich und bezeichnet beispielsweise Leitungen die im Grundstück verlegt sind, Überfahrt- und Wegerechte und ähnliche Rechte zum Betreten der Grundstücke. Kurzum die Rechte am Grundstück des Grundeigentümer werden eingeschränkt und ein Grundstückseigentümer kann mit einem solchen Grundstück nicht mehr unbedingt tun was er will. Kommen wir zu einem weiteren Baulastrecht, etwa eine Baulast zur Stellplätzen für Fahrzeuge. Hier kann erlaubt werden, dass Dritte dieses Grundstück dann als Stellplatz teilweise nutzen können. Dieses Beispiel dokumentiert dann, dass hier der Nachbar einfach sein Fahrzeug auf einem solchen Grundstück parken kann.

Baulastverzeichnis beim Grundbuchamt

Baulasten werden nur dann wirksam, wenn Sie in jeweiligen Baulastverzeichnis des Grundbuches zum Grundstück in der Abteilung II beim Amtsgericht eingetragen werden. Nicht alle Bundesländer in Deutschland verfügen aber über ein Baulastverzeichnis und so sollte dies ersatzweise über einen Grundbucheintrag notariell dokumentiert werden. Im Prinzip sind Baulasten Rechte und Vorteile für Dritte zu einem Grundstück. Baulasten können belasten, aber stellen an sich den Vorteil für den Dritten dar. Grundstückseigentümer müssen beim Kauf auf einer Grundstück achten, denn diese Belastungen sind vom Eigentümer in Kauf zunehmen und einzuhalten.

Entschädigungen für Baulasten und Ausgleichszahlungen

Teilweise sind Grundstücke über Baulasten vom Vorbesitzer belastet und diese Rechte gehen in ihrer Erfüllung an den neuen Eigentümer über. Gerade dann wenn neue Rechte eines Nachbar in ein Baulastverzeichnis eingetragen werden, entsteht oft die Frage nach Entschädigungen und entsprechenden Ausgleichszahlungen. Grundsätzlich entstehen diese Rechte der Baulast, als freiwillige Einigung und Billigung. In der Realität ergibt sich aber gerade bei einem Eigentümerwechsel eine geänderte Rechtssituation. Was sind dann Baulasten wert und welche Höhe der Ausgleichszahlungen und Entschädigungen sind angemessen? Es gibt keine Tabellen und Richtlinien zu Entschädigungen für Baulasten, sondern die Ausgleichszahlungen müssen frei ausgehandelt werden. Einige Baulasten mindern den Grundstückswert erheblich und in jedem Fall handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung, die mit einer Einmalzahlung abgegolten werden kann. Auch laufende Zahlungen sind denkbar. Hier gibt es weitere Informationen zu Baulast Entschädigungen.

Faktoren für den Ausgleich und für den entgangenen Gewinn

Es ergeben sich mit einer Baulast viele Faktoren, die in den Verhandlungen eines Ausgleich, einer Entschädigung und von Ausgleichszahlungen von bestimmendem Charakter sind. Zu diesem Thema gibt es spezielle Experten, die sich genau mit den Folgen und den Entschädigungen auskennen. Bei den Verhandlungen sollten Kontrahenten auch die Hilfe dieser Fachleute nutzen, damit am Ende eine tragfähige und zufriedenstellende Klärung einer Entschädigung zustande kommt. Gerade Immobilienmakler, die mit der Bewertung von Immobilien betraut sind, eignen sich auch für eine Bewertung der Baulasten im Falle einer Entschädigung in jeglicher Form.

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