Wie bereite ich mich auf den Notartermin vor?

Wie bereite ich mich auf den Notartermin vor?
Der Notartermin will gut vorbereitet sein. Foto: rafabordes/pixabay.com

Bei dem Kauf eines Eigenheimes ist der Notar ein ständiger Begleiter und Kostenfaktor. Die Auswahl des Notars obliegt in der Regel dem Käufer, der auch den Großteil der Kosten trägt. Damit also bei dem ersten Termin und der Zusammenarbeit alles glatt geht, sollte man sich gut darauf vorbereiten. Der Käufer hat die Aufgabe, erst die Finanzierungsbestätigung der Bank einzuholen und danach den Notartermin. Viele machen den Fehler, dass sie sich nicht schon im Vorhinein damit auseinander setzen und nicht die erforderlichen Formalitäten zur Hand haben. Dadurch geht unnötigerweise viel Zeit und Geld verloren. Dieser Artikel soll dabei helfen diese Fehler zu vermeiden und bestmöglich in die Gespräche einzusteigen.

Welche Aufgaben hat ein Notar?

Die eigentliche Rolle, die ein Notar bei einem Immobilienkauf einnimmt, ist die des Vermittlers zwischen Käufer und Verkäufer. Notare sind laut Bundesnotarordnung (BNotO) „unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes“. Käufer stellen sich hierbei auch immer wieder die Frage: “Was genau sind die Aufgaben eines Notars und wie rechtfertigt sich die Vergütung?”

Die Aufgaben die ein Notar übernimmt sind ganz konkret:

  1. Vertragsentwurf erstellen
  2. Vertrag zur Prüfung übergeben
  3. Vertrag beurkunden
  4. Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt beantragen
  5. Vorkaufsverzicht der Gemeinde einholen (falls ein Vorkaufsrecht der Gemeinde vorliegt)
  6. Meldung ans Finanzamt
  7. Zahlung des Kaufpreises überwachen (nicht die Höhe des Preises)
  8. Eigentümerwechsel durch Grundbucheintrag

Damit der Notar seine Aufgaben reibungslos und auch zügig erledigen kann, sollten die notwendigen Unterlagen bereits parat liegen.

Welche Informationen werden zur Vorbereitung des Kaufvertrags benötigt?

Damit der Notar den Kaufvertrag aufsetzen kann benötigt er folgende Informationen/Angaben über:

  • das Grundstück bzw. die zu veräußernde Eigentumswohnung (Grundbuchamt/Grundbuchblattnummer), Grundbuchauszug, ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster, der als Nachweis der Lage und Abgrenzung eines Grundstückes gilt, ggf. Objektzeichnungen, als auch Versicherungsunterlagen und Steuerbescheid, die vom Verkäufer die Immobilie zur Verfügung gestellt werden,
  • den Kaufpreis, den Zahlungstermin und eventuelle besondere Zahlungsmodalitäten, die im vorhinein zwischen Käufer und Verkäufer verhandelt worden sind. Dazu gehören die genaue Summe für Grundstück, Gebäude und Zubehör, oder eventuell gesonderte Ausweisung bei Inventarerwerb und Treuhandvorgaben,
  • den Termin der Übergabe des Grundstücks, bzw. der Eigentumswohnung an den Käufer,
  • das Vorliegen von Sachmängeln, falls diese existieren – Sachmängelhaftungen und Bauzustandbeschreibungen. Eventuelle Sachmängel lassen sich am besten per Foto dokumentieren und sollten schon bei den Verhandlungen mit dem Käufer zur Sprache kommen,
  • den Umgang mit bestehenden Miet-/ Pachtverhältnissen (falls Solche vorliegen) sowie
  • eine Entscheidung über ein ggf. einzurichtendes Notaranderkonto, das eine Zug um Zug erfolgende Übertragung des Eigentums gegen Kaufpreiszahlung sicherstellt. Durch eine Zahlung des Käufers auf das Notaranderkonto, kann die Übergabe schneller erfolgen, weil der Kaufpreis schon hinterlegt ist. Wenn der Kauf der Immobilie durch mehrere Kreditinstitute finanziert wird, lassen sich diese darüber hinaus besser koordinieren und absichern.

Wozu dient das Vorgespräch?

Bevor überhaupt eine Beurkundung des Immobilienkaufvertrags durch den Notar stattfindet, führen Käufer und Verkäufer ein Vorgespräch mit dem Notar. Darin werden alle wesentlichen inhaltlichen Punkte des Kaufvertrags, der zwischen Käufer und Verkäufer ausgearbeitet worden ist, erläutert. Wichtig hierbei ist der Umstand, dass der Notar eine neutrale und unabhängige Position inne hat. Wirtschaftliche Gesichtspunkte des Vertrags, beispielsweise die Frage ob die Höhe des Kaufpreises angemessen ist, sind nicht Bestandteil der Prüfung durch den Notar! Diese Beurteilung obliegt allein dem Käufer und Verkäufer.

Im Anschluss an das Vorgespräch erstellt der Notar einen Vertragsentwurf, den sich sowohl Käufer als auch Verkäufer unbedingt frühzeitig vor der Beurkundung zusenden lassen sollten, damit eine gründliche Durchsicht ohne Zeitdruck möglich ist und eventuell notwendige Korrekturvorschläge erarbeitet werden können.

Fundiertes Wissen vor dem Hauskauf

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1 Kommentar

  1. Ein Freund hat sich ewig damit beschäftigt, dass der Notartermin in seinem Terminkalender stand. Er wollte an seinem Haus unbedingt die Sicherheitstechnik haben, die er sich wünscht, weil er in einer Grenznahen Region wohnt. Da wurde natürlich hinterher an dem Kaufpreis noch einmal etwas geändert.

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