Im Immobilienbereich herrscht oft ein großes Wirrwar an verschiedenen Formulierungen und Vokabeln. Wer nicht nur Kreuzworträtsel über Immobilien lösen möchte sondern eventuell mit dem Gedanken spielt eine zu kaufen muss diese Begriffe kennen. Wir haben hier die wichtigsten zusammen gefasst.
Abschreibung oder Absetzung für Abnutzung
Steuerliche Abschreibung eines Gebäudes
Altbau
Wohngebäude bis Baujahr 1949
Altlasten
Umweltschädliche Belastungen in Boden und Gebäude wie Schwermetalle, Asbest, Öl usw.
Ausfallbürgschaft
Miet- / Kaufbürge haftet für den Mieter / Käufer bei Nichtzahlung
Bauplan
Maßstabsgetreue Darstellung des Hauses / der Wohnung durch einen Architekten
Bausparvertrag
Sparvertrag für den Erwerb / Bau einer Wohnung / eines Hauses
Bauträger
Kauft Grundstücke und verkauft sie mit schlüsselfertigen Häusern / Wohnungen weiter
Courtage / Maklergebühr
Gebühr, die beim Kauf einer Immobilie vom Käufer und bei Miete vom Vermieter getragen wird
Denkmalschutz
Stehen Gebäude darunter, gibt es Auflagen bei der Sanierung / Renovierung. Zu erfragen bei den jeweiligen Landesämtern für Denkmalschutz
Eigenbedarf
Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter zugunsten eigenem Bedarf oder dem naher Verwandter (Eltern, Kinder, Pflegekräfte)
Eigenleistung
Arbeiten, die vom Eigentümer durchgeführt werden
Flurkarte
Übersicht aller Grundstücke einer Gemeinde beim Katasteramt
Fristlose Kündigung
Unter bestimmten Bedingungen zulässige sofortige Kündigung des Mietverhältnisses
Grundbuch
Hier werden Eigentümer, Erbbauberechtigte, Hypotheken, Kaufdaten usw. vermerkt
Grundpfandrecht
Die Immobilie dient als Sicherheit bei Finanzhäusern
Grundsteuer
Gemeindesteuer für Haus- & Grundstückseigner
Hausgeld
Wird von Wohnungseigentümern an die Verwaltung gezahlt für Instandhaltung usw.
Heizpflicht
- Vermieter:
Heizungsanlage den Witterungsbedingungen angepasst ein- und anzustellen - Mieter:
regelmäßiges Heizen und Lüften der Wohnräume um Feuchtigkeit und Schimmel zu vermeiden
Indexmiete
Selbst festgelegter, am Verbraucherindex ausgerichteter und nach §557b BGB geregelter Mietpreis
Instandhaltung
Sicherstellung / Wiederherstellung des funktionstüchtigen Zustandes
Jahressperrfrist
Nach Abschluss eines Mietvertrages oder einer Mieterhöhung darf ein Jahr keine neue erfolgen
Kaltmiete / Nettomiete / Grundmiete
Miete ohne Nebenkosten
Kleinreparatur
Schönheitsreparaturen wie Glühbirnen, Türklinken oder Wasserhähne auswechseln
Miete
Entgelt zur privaten Nutzung ohne Gewinnerwirtschaftung, Entgelt kann erhöht werden
Mietkaution
Bis zu drei Kaltmieten, welche als Sicherheit auf einem pfändungsfreien Konto hinterlegt werden
Mietpreisbremse
Gesetzl. Regelung, um Mietwucher zu vermeiden (Mietrechtsnovellierungsgesetz §§ 556d-556f BGB)
Mietspiegel
Regionale Mietpreisübersicht
Mietvertrag
Regelt die Bedingungen zur Anmietung von priv. und gewerb. Räumen
Modernisierung
Wertsteigerung einer Eigentumswohnung / eines Hauses
Nachmieter
Durch einen Nachmieter kann die Kündigungsfrist reduziert bzw. ausgesetzt werden
Neben- / Betriebskosten
Im Mietvertrag festgelegte Ausgaben für Heizung, Warmwasser, Hausmeister, Winterdienst usw.
Pacht
Entgelt zur priv. oder gewerb. Nutzung mit Gewinnerwirtschaftung, Entgelt kann nicht erhöht werden
Pachtvertrag
Ähnlich dem Mietvertrag
Renovierung
„Schönheitsreparaturen“ wie Streichen, Tapezieren
Sanierung
Wiederinstandsetzung einer Eigentumswohnung / eines Hauses
Selbstauskunft
Angaben zur Person, den möglichen Mitmietern, wirtschaftl. Verhältnisse, oft auch Schufaauskunft
Staffelmiete
Vertraglich festgelegte gestaffelte Mieterhöhung
Untermieter
Muss im Mietvertrag festgelegt werden, meist in WG’s genutzt
Verjährung
Abgelaufene Frist zum geltend machen von z.B. Abrechnungen aus ehemaligen Mietverträgen
Vorkaufsrecht
Recht auf Erwerb gegenüber anderen potentiellen Käufern bei der Veräußerung einer Immobilie
Warmmiete
/ Bruttomiete
Miete mit Nebenkosten für Wasser, Heizung, Hausmeister, Winterdienst, usw.
Wohngeld
Staatl. Hilfe für Wohnraummiete / Vermietung für einkommensschwache Familien / Privatpersonen
Wohnrecht
Ein Begünstigter darf in einem Haus / einer Wohnung wohnen, ohne Eigentümer zu sein
Zwangsräumung
Verlassen bzw. Räumen der Wohnung unter Aufsicht des Gerichtsvollziehers und der Polizei
Zwangsvollstreckung
Gesetz. geregeltes Verfahren zum Eintreiben von Schulden. Neben Mobilien wie Autos, Motorrädern und anderen Wertgegenständen können auch Immobilen, also Eigentumswohnungen und Häuser bzw. Anteile daran gepfändet werden
Hinterlasse jetzt einen Kommentar