Übergabeprotokoll bei Hausverkauf: Was muss drinstehen?

Jemand schreibt am Schreibtisch mit dem Kugelschreiber auf einem Notizblock
Kommt es zu einem Haus- oder Wohnungsverkauf, so wird die Erstellung eines Übergabeprotokolls empfohlen. Neomaster/Shutterstock.com

Beim Haus- oder Wohnungsverkauf sollte idealerweise ein Übergabeprotokoll erstellt werden. Es wird dafür benötigt, um den Zustand der Immobilie sowie eventuelle Mängel des Objektes genau zu dokumentieren. Der Zeitpunkt der Dokumentation ist die Übergabe des Gebäudes an den Verkäufer. Sämtliche Aspekte müssen in einem Übergabeprotokoll schriftlich festgehalten werden.

Übergabeprotokoll beim Wohnungs- oder Hausverkauf

Wenn ein Makler damit beauftragt wurde, eine Immobilie zu verkaufen, wird er auch alle Arbeiten übernehmen, die für eine Immobilienübergabe notwendig sind. Auch das Übergabeprotokoll fällt in seinen Aufgabenbereich. Das Übergabeprotokoll muss immer im Einvernehmen mit dem Verkäufer und Käufer ausgefüllt werden. Erst wenn die Immobilie offiziell übergeben wurde, ist der Prozess des Verkaufs komplett beendet. Dieser letzte Schritt ist besonders deshalb sehr wichtig, um Ärger zwischen den beiden Parteien zu ersparen. Häufig ist es sehr hilfreich, wenn das Protokoll von einem Makler aufgenommen und nicht selbst ausgefüllt wird. In diesem Fall sollte man sich auf die Erfahrung des Maklers verlassen.

Inhalt des Übergabeprotokolls

In jedem Übergabeprotokoll muss der Namen, die Anschrift sowie das Geburtsdatum des Verkäufers und Käufers vermerkt sein. Natürlich gehört in das Protokoll auch die Adresse der verkauften Immobilie. Das Protokoll muss eine detaillierte Bestandsaufnahme jedes einzelnen Raumes. Hier werden alle eventuellen Schäden und Mängel genau aufgelistet. Wenn eine Einbauküche oder andere Möbelstücke vom Verkäufer übernommen werden soll, muss das ebenfalls bei der Übergabe des Objektes detailliert aufgelistet werden. Auch die Zählerstände für Gas, Wasser oder Strom sollte im besten Fall im Beisein eines Zeugen notiert werden. Der Makler wird zusätzlich den kompletten Außenbereich des Anwesens begutachten. Sollte es im Außenbereich Besonderheiten oder Mängel geben, werden sie im Übergabeprotokoll notiert. Der Inhalt eines Übergabeprotokolls beinhaltet die Anzahl der Schlüssel, die dem neuen Besitzer ausgehändigt werden. Hierbei handelt es sich in der Regel um Haustür- oder Wohnungsschlüssel, Schlüssel für alle Zimmer, Kellerschlüssel, Garagenschlüssel und Briefkastenschlüssel. Sollte die Immobilie über eine Ölheizung verfügen, dann muss sie ebenfalls im Protokoll vermerkt werden. Nebenbei wird auch die Ölmenge, die sich noch in der Heizung befindet sowie das bisher nicht verbrauchte Öl verrechnet. Wenn sich im Gebäude noch Dinge wie Möbel, Fahrräder oder Kartons befinden, die im Besitz des Verkäufers verbleiben, muss das ebenfalls im Übergabeprotokoll vermerkt werden.

Wichtig: Mängel festhalten

Alle sichtbaren Mängel einer Immobilie müssen über ein offizielles Übergabeprotokoll angezeigt werden. Hierbei kann es sich zum Beispiel um Risse in der Wand oder in den Fenstern, Flecken oder kaputte Türen handeln. Es ist zusätzlich ratsam, von allen Schäden Fotos zu machen, um das Ausmaß des Schadens zu dokumentieren. Eine rechtliche Verpflichtung hierfür gibt es nicht, aber es kann im Zweifelsfall einigen Ärger verhindern.

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