Sturmschaden am Dach – Wann zahlt die Versicherung?

Braunes Hausdach mit Sturmschaden
Hat ein Sturm das Dach des Hauses beschädigt, sind Hausbesitzer natürlich mit der Frage konfrontiert, ob die Versicherung für den entstandenen Schaden durch das Unwetter aufkommt. Foto: Jan-Mallander/pixabay.com

Vor starken Unwettern können sich auch deutsche Hausbesitzer kaum schützen. Besonders in den Herbstmonaten und dem Spätsommer kommt es häufig zu schweren Gewittern, die von starken Stürmen begleitet werden.
Dabei verursachen die kräftigen Windböen besonders an den Dächern der Häuser zum Teil große Schäden. Hat ein Sturm das Dach des Hauses beschädigt, sind Hausbesitzer natürlich mit der Frage konfrontiert, ob die Versicherung für den entstandenen Schaden durch das Unwetter aufkommt. Unter welchen Umständen die Versicherung zahlt, erklärt der folgende Artikel.

Welche Versicherung ist zuständig?

Werden Schäden durch Sturm verursacht, zahlt für diese in der Regel die Versicherung. Allerdings kann es dabei zu Problemen kommen, wenn der Eigentümer des Hauses nachweislich versäumt hat, das Dach ordnungsgemäß instand zu halten oder eine fahrlässige Handlung erkennbar ist.

Es gibt unterschiedliche Versicherungen, die für Sturmschäden zuständig sind. Sind nach einem Sturm Schäden am Dach festzustellen, ist die allgemeine Gebäudeversicherung generell die richtige Adresse. Die Wohngebäudeversicherung ist schließlich für alle Komponenten des Baustoffes und der Hausfassade verantwortlich. Darüber hinaus werden durch diese Versicherung auch Folgeschäden abgedeckt, beispielsweise, wenn durch das beschädigte Dach Feuchtigkeit eintritt und so ein Wasserschaden verursacht wird.

Wird das Dach beschädigt, können weitere indirekte Verluste entstehen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Einrichtung im Dachgeschoss durch herabfallende Teile des Daches Schaden genommen hat. Derartige Schäden werden durch die Hausratversicherung ersetzt.

Abhängig von den jeweiligen Versicherungsbedingungen sind Hausbesitzer gut damit beraten, zusätzlich eine Glasversicherung abzuschließen. Durch diese werden im Schadensfall dann auch Beschädigungen an den Dachfenstern ersetzt. Damit der Schaden durch die Glasversicherung übernommen wird, müssen die Fenster während des Sturms allerdings unbedingt geschlossen gewesen sein.

Sind durch den Sturm Dachziegel vom Hausdach gefallen und haben vielleicht ein Auto getroffen, dass vor dem Haus geparkt war, muss ein derartiger Schaden über die herkömmliche Voll- beziehungsweise Teilkaskoversicherung abgewickelt werden.

Wann zahlt die Versicherung nicht?

Wenn die Versicherung sich weigert, für den Sturmschaden aufzukommen, liegt der Grund häufig darin, dass bereits vor dem Sturm notwendige Dachreparaturen nicht ausgeführt wurden oder ein fahrlässiges Handeln nachgewiesen werden kann.

Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine Beschädigung des Dachstuhls bereits bekannt war, allerdings nicht repariert wurde. Ebenfalls ist es möglich, dass die Stärke des Sturms nicht ausreichend war, denn die Teilkaskoversicherung übernimmt Schäden in vielen Fällen erst ab der Windstärke 8.

Die richtige Vorgehensweise im Schadenfall

Für eine optimale Schadensabwicklung über die Versicherung ist es essentiell, dass die Schäden direkt nach dem Sturm angemessen dokumentiert werden. Idealerweise wird dazu eine Liste angefertigt, die alle vorliegenden Schäden beschreibt. Um die Schäden zu belegen, sollten ebenfalls entsprechende Fotos angefertigt werden.

Wichtig ist dies besonders, da die Versicherung oft einen Gutachter schickt, der allerdings erst einige Zeit nach der Entstehung des Schadens seine Begutachtung durchführt. Jedoch sind Hauseigentümer dazu verpflichtet, vorliegende Schäden so schnell wie möglich zu reparieren, damit keine Folgeschäden auftreten. Daher stellt die eigene Dokumentation den einzigen Weg dar, um direkt nach der Entstehung das vollständige Ausmaß des Schadens zu belegen.
Empfehlenswert ist es ebenfalls, Handwerkerrechnungen bei der Versicherung einzureichen, aus denen ersichtlich ist, zu welchem Zeitpunkt und zu welchen Kosten das Dach errichtet beziehungsweise letztmalig saniert wurde. Der Kontakt zur Versicherung wird idealerweise schriftlich gesucht, falls eine sehr kurzfristige Regulierung nötig ist, kann allerdings auch über das Telefon kommuniziert werden. In diesem Fall sollte allerdings stets der Name des Sachbearbeiters notiert und verlangt werden, dass alle Leistungszusicherungen und Absprachen durch die Versicherung noch einmal gesondert in schriftlicher Form bestätigt werden.

Für die eigenen Unterlagen sollten alle relevanten Dokumente kopiert werden, bevor diese an die Versicherung versendet werden. Der Versicherte hat nach einem Monat das Recht, eine Abschlagszahlung von der Versicherung zu fordern, wenn diese den Schaden bis dahin noch nicht beglichen hat.

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