Wenn es für Familien mit Kindern darum geht, ihren Traum von der eigenen Immobilie in die Tat umzusetzen, stehen ihnen dabei zahlreiche verschiedene Förderungen zur Verfügung. Die Zuschüsse gibt es dabei nicht nur von Seiten des Staates.
Von welchen Möglichkeiten Familien mit Kindern beim Hauskauf generell profitieren können, erklärt der folgende Artikel.
Hauskauf im Jahr 2022 – Diese Fördermöglichkeiten bestehen
Bei einer Immobilie handelt es sich immer um eine überaus große Investition. Von dem Bau oder dem Kauf eines Hauses lassen sich viele Familien daher durch diese sehr hohe Kreditsumme, die dafür im Raum steht, abschrecken. Sie sorgen sich vor allem vor der langfristigen finanziellen Verpflichtung, die mit dem Immobilienerwerb einhergeht.
Dennoch ist es ratsam, einmal sorgfältig zu recherchieren, welche Unterstützungsmöglichkeiten in diesem Zusammenhang generell zur Verfügung stehen. Zukünftige Eigenheimbesitzer unterstützt der Staat nämlich in Form von unterschiedlichen Förderprogrammen. Diese enthalten beispielsweise Steuervorteile, Tilgungszuschüsse oder besonders zinsgünstige Kredite.
Der Wohn-Riester
Oft wird der Wohn-Riester auch als Eigenheimrente bezeichnet. Geeignet ist diese Variante der Förderung vor allem für einkommensstarke Personen und Familien mit Kindern.
Durch den Staat werden im Rahmen des Wohn-Riesters Zuschüsse vergeben, wenn ein bestimmter Einkommensanteil in einen entsprechenden Wohn-Riester-Vertrag einfließt. Die Einzahlungen in den Vertrag können außerdem im Rahmen der Steuererklärung als Sonderausgaben abgesetzt werden.
Es muss dafür jedoch die Voraussetzung erfüllt werden, dass eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht. Außerdem muss das in den Wohn-Riester-Vertrag eingezahlte Geld für eine selbstbewohnte Immobilie aufgewendet werden.
Eine Beantragung des Wohn-Riesters ist jedoch für diejenigen, deren Altersversorgung über das berufsständische Versorgungswerk sichergestellt wird, und für Selbstständige grundsätzlich nicht möglich.
Die Wohnraumförderung
Unterstützt werden im Rahmen des Wohnraumförderungsgesetzes kinderreiche und einkommensschwache Familien, sodass auch diese sich den Traum eines Eigenheims erfüllen können. Von der Wohnraumförderung umfasst sind dabei etwa besonders günstiges Bauland, zinsgünstige Kredite und finanzielle Zuschüsse.
Die Förderung kann jedoch nur in Anspruch genommen werden, wenn die festgelegte Einkommensgrenze nicht überschritten wird und auch ein gewisser Anteil an Eigenkapital vorhanden ist. Maximalbeträge müssen außerdem im Bereich der Baukosten berücksichtigt werden. Die Förderung wird somit nicht gewährt, wenn sich die geplante Immobilie als zu teuer zeigt.
Das Baukindergeld
Lebt mindestens ein Kind in der Familie und ihr Einkommen liegt im mittleren Bereich, sorgt das Baukindergeld für eine Unterstützung bei dem ersten Bau oder Kauf einer Immobilie. Für die Genehmigung des Antrags auf das Baukindergeld sind jedoch ebenfalls bestimmte Anforderungen zu erfüllen.
Beispielsweise darf zu dem Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung oder dem Abschluss des Kaufvertrages keine weitere Immobilie im Besitz der Familie sein. Es spielt jedoch keine Rolle, ob in der Vergangenheit bereits eine Immobilie besessen wurde. Das maximale Einkommen der Familie darf pro Jahr maximal 75.000 Euro betragen, außerdem werden weitere 15.000 Euro pro Kind hinzugerechnet. Zum Antragszeitpunkt dürfen die Kinder das Alter von 18 Jahren noch nicht überschritten haben, außerdem muss eine Berechtigung auf Kindergeld vorliegen. Darüber hinaus muss sich die zu fördernde Immobilie in Deutschland befinden und bereits bezogen sein. Der Immobilienkauf muss für den Bezug des Baukindergeldes zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 stattgefunden haben.
Wie hoch der Betrag des Baukindergeldes dann letztendlich ausfällt, ist davon abhängig, wie viele kindergeldberechtigte Kinder im Haushalt wohnen. Über einen Zeitraum von zehn Jahren werden pro Kind und Jahr 1.200 Euro ausgezahlt.
Das KfW-Darlehen
Zukünftigen Besitzer eines Eigenheims können außerdem die attraktiven Konditionen der zinsgünstigen Kredite der KfW, also der Kreditanstalt für Wiederaufbau, für ihr Immobilienvorhaben nutzen. Diese zeichnen sich beispielsweise durch ihre besonders langen Fristen der Zinsbindung von rund 20 Jahren aus. Zu Beginn der Kreditlaufzeit kann außerdem von tilgungsfreien Jahren profitiert werden.
Berücksichtigt werden im Zuge der Förderung durch die KfW nicht nur die reinen Baukosten beziehungsweise der Kaufpreis für die Immobilie, sondern ebenfalls eventuelle Sanierungs- und Umbaukosten, die Kaufnebenkosten oder die Kosten für die Gestaltung der Außenanlage.
Sollte der Kauf einer Immobilie angestrebt werden, welche außerdem sämtliche Anforderungen hinsichtlich der Energieeinsparverordnung erfüllt, kann auch von weiteren Förderungen der KfW profitiert werden, wie einem zusätzlichen Tilgungszuschuss. Gemeinsam mit einem zinsgünstigen Kredit kann dann zum Beispiel noch ein zusätzlicher Tilgungszuschuss von maximal 15.000 Euro in Anspruch genommen werden.
Die Förderung der KfW wird in den meisten Fällen durch das Kreditinstitut bei der KfW beantragt, welches mit der Abwicklung der Baufinanzierung betraut ist.
Die Förderprogramme der Kommunen und Länder
Finanzielle Zuschüsse und Darlehen mit überdurchschnittlich günstigen Zinsen werden jedoch außerdem durch die einzelnen Kommunen und Länder an zukünftige Eigenheimbesitzer vergeben. Besonders der Zuzug in ländliche Gegenden soll dadurch gefördert werden.
Um detaillierte Informationen zu den individuellen Möglichkeiten der Förderungen einzuholen, sollte die jeweilige Landesbank oder die zuständige Kommunalbehörde kontaktiert werden.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude
Seit dem Januar des Jahres 2021 werden außerdem sämtliche Maßnahmen zur Förderung von Sanierungen unter einem Programm gebündelt. Anträge für eine Unterstützung im Bereich des Heizungsaustausches, einer Wärmedämmung oder einer Baubegleitung sind so beispielsweise nun bei dem BEG zu stellen, der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Bei der BEG handelt es sich dabei um einen Zusammenschluss der KfW, der BAFA und dem Co²-Gebäudesanierungs- sowie dem Marktanreizprogramm.
Der BEG verfolgt grundsätzlich das Ziel, die zur Verfügung stehenden Angebote der Förderung attraktiver für Verbraucher zu gestalten, sodass der Sanierungsprozess maßgeblich erleichtert wird. Es findet dadurch eine besonders effiziente Zusammenarbeit der Schnittstellen der Baubegleitung, der Energieberatung und der Förderung statt. Auch die Stellung des Antrages auf Kredite und finanzielle Zuschüsse zeigen sich für die Verbraucher jetzt wesentlich einfacher.
Im Rahmen der Förderung der BEG können unter anderem etwa Zuschüsse für Heizungsoptimierungen, Sanierungen der Immobilienhülle, eine professionelle Baubegleitung oder Anschlüsse an erneuerbare Wärmenetze und Gebäude in Anspruch genommen werden. Daneben sind für die Förderung jedoch auch Maßnahmen aus dem Bereich der Digitalisierung berechtigt, die zu einem optimierten Verbrauch der Immobilie beitragen.
Die kirchliche Förderung
In Deutschland sind daneben auch einige Regionen zu finden, in denen Familien mit Kindern durch die evangelische und die katholische Kirche unterstützt werden.
In der Regel erfolgt diese Unterstützung in Form der Baugrundstückvergabe mit Erbbaurecht. Das Grundstück wird von den Familien somit nur gepachtet, sodass ihnen für den anschließenden Bau mehr Kapital zur Verfügung steht. Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang jedoch, dass die Familie das Grundstück zu keinem Zeitpunkt selbst besitzt – durch diese Art des Mietverhältnisses können durchaus auch Nachteile in Erscheinung treten.
Das Arbeitgeberdarlehen
Für einige Familien mit Kindern kann sich auch das sogenannte Arbeitgeberdarlehen als sehr interessant zeigen. Die Mitarbeiter werden so von einigen Unternehmen bei der Eigenheimfinanzierung in Form von zinsgünstigen Krediten unterstützt. Vorteile entstehen dabei für beide Seiten. Daher sollte nicht darauf verzichten werden, den Arbeitgeber zu den zur Verfügung stehenden Möglichkeiten in diesem Bereich zu befragen.
Es ist jedoch zu bedenken, dass eine Versteuerung des Zinsvorteils vorgenommen werden muss. Entscheidend ist dabei stets der individuelle Steuersatz – es sei denn, der Betrag übersteigt die Freibetragsgrenze von monatlich 44 Euro nicht. Grundsätzlich besteht für das Darlehen keine festgeschriebene Obergrenze, allerdings gehen Arbeitnehmer durch das Arbeitgeberdarlehen selbstverständlich ein gewisses Abhängigkeitsverhältnis mit dem jeweiligen Unternehmen ein.
Oft kann sich das Arbeitgeberdarlehen allerdings vor allem in Form einer Ergänzung zu einer herkömmlichen Bankfinanzierung als sinnvoll zeigen. Der Arbeitgeberkredit wird von den Banken dann als Eigenkapitalersatz bewertet, wodurch sich die allgemeinen Kreditkonditionen maßgeblich verbessern können.
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