FAQ zur Maklerprovision 2021

Grafik mit zwei Händen die einschlagen für einen Hausverkauf
Abb.: mohamed_hassan/pixabay.com

Ein Immobilienmakler hat bei einer erfolgreichen Vermittlung einer Vermietung oder einem Verkauf einer Immobilie einen Anspruch auf eine Provision. Die Höhe dieser Provision richtet sich dabei nach unterschiedlichen Faktoren und wird prozentual von dem Wert der vermittelten Immobilie berechnet.

Dabei stellt sich natürlich die Frage, ob der Verkäufer oder der Käufer, beziehungsweise der Vermieter oder der Mieter, für die Provision des Maklers aufkommen muss. Im Jahr 2015 wurde das Bestellerprinzip eingeführt, durch welches die Zahlung der Maklerprovision einheitlich in Deutschland geregelt wird.

Jedoch trat am 23.12.2020 ein neues Gesetz zur Makler-Courtage in Kraft, welches den Verkauf beziehungsweise Kauf von Immobilien betrifft. Durch dieses Gesetz ändert sich beispielsweise, dass Immobilienbesitzer, die ihr Eigentum an gewerbliche Käufer, wie wirkaufenjedewohnung.de, verkaufen, keine Makler-Courtage zahlen müssen.

Welche Auswirkungen das neue Gesetz zur Maklerprovision im Detail mit sich bringt, erklärt der folgende Artikel.

Maklerprovision – Was ist das überhaupt?

Wird ein Immobilienmakler beauftragt, wird zwischen den beteiligten Parteien ein Maklervertrag geschlossen. Der beauftragte Makler erhält bei einer erfolgreichen Objektvermittlung eine Provision, die auch als Makler-Courtage bezeichnet wird.

Die Maklerprovision stellt damit immer ein erfolgsabhängiges Honorar dar, welches der Makler für seine Tätigkeit erhält. Verschiedene Faktoren, wie beispielsweise die Art des Geschäftes, entscheiden dabei, wie hoch sich die Provision im individuellen Fall gestaltet. Engagiert werden kann ein Makler sowohl für die Vermietung, die Anmietung, den Verkauf und den Kauf einer Immobilie.

Das neue Gesetz zur Maklerprovision

Im Rahmen des sogenannten Wohnpaketes hat sich die aktuelle Regierung im August 2019 darauf geeignet, dass bei einem Verkauf einer Immobilie die Provision zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zu teilen ist – schließlich ziehen sowohl der Käufer als auch der Verkäufer einen Nutzen aus der Tätigkeit des Maklers. Durch das neue Gesetz möchte die Bundesregierung die Käufer von Immobilien in Anbetracht der steigenden Wohneigentumspreise und Kaufnebenkosten entlasten.

Das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Einfamilienhäuser und Wohnungen wurde am 12. Juni 2020 durch den Bundestag verkündet und ist bundesweit am 23. Dezember 2020 in Kraft getreten.

Das ändert sich für Immobilienverkäufer im Jahr 2021

Die Zahlung der Maklerprovision wurde in der Vergangenheit abhängig von dem jeweiligen Bundesland verschiedenen geregelt: Die Käufer mussten so die Provision in einigen Bundesländern vollständig begleichen, in anderen war es wiederum üblich, die Zahlung aufzuteilen. Die Provisionsregelung wird durch das neue Gesetz nun vereinheitlicht, sodass Verkäufer und Käufer klare Bedingungen vorfinden.

Die Maklerprovision kann an den Käufer maximal in einer Höhe von 50 Prozent des Betrages übertragen werden. Darüber hinaus sorgt die neue Gesetzgebung dafür, dass der Provisionsanteil des Käufers erst dann verlangt werden darf, wenn der Anteil des Verkäufers nachweislich an den Makler ausgezahlt wurde.

Allerdings sind die neuen Regelungen lediglich im Bereich der Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser gültig, wenn diese von einem privaten Käufer erworben werden. Baugrundstücke, gemischt genutzte Objekte, Anlageimmobilien wie Mehrfamilienhäuser, und gewerbliche Immobilien sind von der neuen Provisionsregelung nicht betroffen.

So ist es in diesem Bereich beispielsweise weiterhin möglich, dass lediglich der Käufer die Makler-Courtage zahlt – auch, wenn der Makler ursprünglich durch den Verkäufer beauftragt wurde.

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