Hauskauf für unverheiratete Paare: Was gilt es zu beachten?

Ein Paar steht vor einem Haus und hält einen Schlüssel in der Hand
Der Hauskauf birgt für unverheiratete Paare ein gewisses Risiko in sich. Foto: Monkey Business Images/Shutterstock.com

Wer sich eine Immobilie anschaut oder vielleicht auch neu baut, wird ganz sicher planen, eine Familie zu gründen. Viele Paare schauen sich gemeinsam Häuser an und kaufen diese dann ohne die rechtlichen Folgen abzuschätzen. Das neue Haus sollte auf soliden Beinen aufgestellt werden. Es ist wichtig, dass man sich immer über die rechtlichen Fragen vor dem Hauskauf informiert. Denn besonders Paare, die unverheiratet sind, werden beim Hauskauf oder bei einer etwaigen Trennung Probleme bekommen.

Sanierung oder nicht?

Vor dem Kauf schon sollte man sich als unverheiratetes Paar einig sein, wessen Name eigentlich im Grundbuch eingetragen wird. Werden die Namen beider Partner eingetragen, dann muss später bei der Trennung entweder die Immobilie ganz verkauft werden oder einer der Partner gibt seinen Hausanteil auf und verkauft ihn an den anderen. Kann der andere aber nicht zahlen, wird die Immobilie meist verkauft. Jetzt ist es wichtig, dass ein Hauskauf immer gut geplant wird. Natürlich macht es Spaß, ein Haus anzuschauen und dann zu kaufen. Das ist aber meist eine Momentaufnahme. Die meisten Paare, die sich gemeinsam ein Haus kaufen und nicht verheiratet sind, trennen sich später. Sie halten dem Druck nicht stand und gehen sogar gemeinsame Verpflichtungen ein. So kann sich eine Sanierung sehr schnell als Kostenfalle entpuppen, bei der vielleicht auch eine Ungerechtheit passiert. Was ist, wenn ein Partner mehr Geld in die Sanierung steckt als der andere?

Kosten für die Sanierung im Auge behalten

Wichtig ist immer, dass im Falle einer Trennung etwas in der Hand sein muss. Natürlich denken nur die wenigste daran, dass das Liebesglück abrupt enden kann, aber genau das sollten sie tun. Man sollte sämtliche Rechnungen und Quittungen mit Zahlungsarten begleichen, die später eindeutig zu identifizieren sind. So ist es gut, wenn man Belege aufhebt, auf denen die Kontonummer steht. Wichtig ist auch, dass man versucht eine Einigung zu finden. Bei einem gemeinsamen Kauf wird es natürlich auch Nachweise geben und wenn beide Partner im Grundbuch stehen, kann es später nachgewiesen werden. Man sollte nie die Kosten für die Sanierung aus den Augen verlieren. Es ist wichtig, einen Ordner zu haben, in dem die Belege und Quittungen sauber abgeheftet worden sind. So lässt sich später im Streitfall auch sagen, welcher Partner was bezahlt hat. Es muss darauf geachtet werden, dass man nach Möglichkeit Kopien deponiert. Natürlich will niemand an die Trennung denken, man sollte es aber tun. Bei verheirateten Paaren, ohne Ehevertrag ist meist eindeutig geregelt, wer was bekommt, wenn die Scheidung der letzte Ausweg ist. Daher sollte man sich als unverheiratetes Paar erst recht absichern. Natürlich gibt es heute in Deutschland immer mehr Paare, die zusammen leben und dann erst über das Haus nachdenken, wenn es zur Trennung gekommen ist. Man sollte aber schon vorher genau abschätzen und wissen, was im schlimmsten Fall auf einen zukommt. Wer heute ein Haus kauft, geht damit auch ein großes finanzielles Risiko ein. Meistens jedoch zahlt es sich aus, ein Haus zu sanieren. Der Verkaufspreis wird noch höher, wenn das Haus sich in einer guten Wohngegend befindet.

Verkaufen ist der letzte Ausweg

Wenn Paare sich trennen, wollen sie meist nicht, dass das Haus weiterhin im Besitz eines Partners bleibt. Dann bleibt nur noch der Verkauf. Hier ist es wichtig, eine Teilung zu finden. Wurde ein Kredit für den Kauf aufgenommen, dann hat es höchste Priorität, diesen auch weiterhin zu bedienen oder vielleicht sogar vorzeitig auszulösen. Diese Variante wird sich als sicher erweisen, weil man dadurch sofort eine vollständige Trennung durchführen kann. Eine Trennung ist natürlich sowohl emotional als auch finanziell eine große Herausforderung. Sind sich aber beide Parteien absolut einig, kann die Trennung auf soliden Füßen stehen. Man kann leider Arbeitsaufwand nicht berechnen. Dennoch kann ein Partner den anderen auszahlen.

Letzter Ausweg – Anwalt

Sollte sich ein Partner als unkooperativ erweisen, ist es wichtig, einen Anwalt aufzusuchen. Diesem sollte man dann die Belege und Quittungen vorlegen, damit Beweise vorhanden sind. Der Anwalt wird das Recht seines Mandanten immer durchsetzen und im Notfall kann eine Gerichtsverhandlung klären, wie viel Geld beiden Parteien zusteht. In jedem Fall sollte aber eine außergerichtliche Einigung angestrebt werden. Das wird auch im Sinne des Anwaltes sein. Ein Anwalt ist auf jeden Fall auch als Mediator und damit Vermittler der beiden Parteien verfügbar. Damit wird er eine wichtige Funktion erfüllen.

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