Baugenehmigung für das Gartenhaus: Worauf gilt es zu achten?

Baugenehmigung für das Gartenhaus: Worauf gilt es zu achten?
Abb.: Antranias/pixabay.com

Ein Gartenhaus erfüllt im heimischen Außenbereich einen überaus praktischen Nutzen. Beispielsweise bietet es ausreichend Platz, um Gartengeräte, das Spielzeug der Kinder und weitere Utensilien sicher und trocken zu verstauen.

Dabei kann das Gartenhaus auf ganz unterschiedliche Art und Weise realisiert werden, sowohl hinsichtlich seiner Größe als auch seines Nutzungszwecks. Ein Gartenhaus nach Maß lässt sich ideal an die individuellen Gegebenheiten im Garten anpassen. In einigen Fällen ist es dann jedoch nötig, eine Baugenehmigung für das Gartenhaus einzuholen.

Wann dies der Fall ist und worauf generell bei der Baugenehmigung für das Gartenhaus zu achten ist, erklärt der folgende Beitrag.

Der Bebauungsplan

Die Möglichkeiten für die Umsetzung des geplanten Gartenhauses hängen maßgeblich von dem jeweiligen Bebauungsplan der Stadt ab. Dieser gibt beispielsweise vor, welche Flächen grundsätzlich bebaut werden dürfen, welche maximale Höhe das Gartenhaus aufweisen und wie groß es ausfallen darf.

Somit können auch dem Bau eines Gartenhauses durch das öffentliche Baurecht durchaus Grenzen gesetzt werden, denn dieses muss sogar im eigenen Garten berücksichtigt werden. Im Vorfeld des Baus des Gartenhauses ist somit der entsprechende Bebauungsplan sorgfältig zu studieren, um herauszufinden, was generell bei dem Gartenhausbau möglich ist.

Wann ist eine Baugenehmigung nötig?

Ob für das geplante Gartenhaus überhaupt eine Baugenehmigung eingeholt werden muss, hängt von dem jeweiligen Bundesland und seinen individuellen Regelungen ab.

In Bayern und Brandenburg dürfen so zum Beispiel Bauten, deren Volumen die Grenze von 75 Kubikmetern nicht überschreitet, grundsätzlich ohne Baugenehmigung errichtet werden. Allerdings ist dies nur dann der Fall, wenn das Gartenhaus Teil des Bebauungszusammenhanges ist, was bedeutet, dass es innerhalb einer bebauten Fläche errichtet werden muss.

Das Landesbaugesetz schreibt vor, welche Größe das Gartenhaus aufweisen darf. In Baden-Württemberg wird beispielsweise eine Größe von maximal 40 Kubikmetern erlaubt, in Sachen muss bereits für Gartenhäuser ab zehn Kubikmetern eine Genehmigung eingeholt werden.

Die Definition eines Gartenhauses

Im Bereich des Baus eines Gartenhauses sind jedoch nicht nur seine genauen Maße zu berücksichtigen, sondern ebenfalls die Definition eines Gartenhauses selbst.

Grundsätzlich stellt ein Gartenhaus ein Gebäude dar, weshalb dieses dem Baurecht untersteht. Jedoch hängt es wieder von dem jeweiligen Bundesland ab, ob das konkret geplante Gartenhaus einem Gebäude oder einem anderweitigen Objekt entspricht.

Bei einem Gartenhaus handelt es sich um ein Gebäude, welches vorübergehend genutzt wird, jedoch keinesfalls einen Wohnraum darstellt. Somit darf das Gartenhaus zum Beispiel nicht über ein Badezimmer, eine Heizung oder eine Küche verfügen. Daneben sollte es ohne Probleme wieder abgebaut werden können. Dies bedeutet, dass es sich per Definition bei einem Haus, welches auf einem Fundament aus Beton steht, um kein klassisches Gartenhaus handelt.

Diejenigen, die ein Gartenhaus errichten möchten, welches keine Aufenthaltsräume, Sanitäranlagen oder beispielsweise einen festverbauten Grill aufweist, können so unter Umständen auf die Einholung einer Baugenehmigung verzichten. Wird allerdings eine solche Ausstattung geplant, ist eine Genehmigung in der Regel immer notwendig.

Gartenhäuser ohne Baugenehmigung

Der Bau eines Gartenhauses bedarf keiner expliziten Baugenehmigung, wenn es sich bei diesem um ein verfahrensfreies Bauvorhaben handelt. Das Gartenhaus kann dann errichtet werden, ohne, dass bei der zuständigen Behörde dafür ein Antrag eingereicht werden muss. Entscheidend, ob das geplante Gartenhaus zu den genehmigungsfreien Bauten zählt, sind wie bereits erwähnt sowohl seine Größe als auch die Ausstattung und der Nutzungszweck des Häuschens.

Eine verbindliche Auskunft, ob für das geplante Gartenhausprojekt eine Baugenehmigung eingeholt werden muss, erteilt das zuständige Bauamt. Gartenbesitzer sollten im Übrigen auch nicht vergessen, dass mit der Einholung einer Baugenehmigung auch Kosten verbunden sind. Abhängig von dem jeweiligen Bundesland müssen mit mehreren hundert Euro gerechnet werden.

Nach der Einreichung des Bauantrages dauert es in der Regel bis zu sechs Wochen, bis dieser bearbeitet wird. Der Bau darf natürlich keinesfalls begonnen werden, bevor die entsprechende Baugenehmigung vorliegt.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*