Wer zahlt beim Hauskauf den Notar?

Wer zahlt beim Hauskauf den Notar?
Die Kosten für den Notar sind nicht unwesentlich. Doch wer bezahlt ihn eigentlich? Foto: nattanan23/pixabay.com

Bei jedem Hauskauf muss immer ein Notar hinzugezogen werden, der den jeweiligen Kauf bzw. Verkauf beglaubigt und den Eintrag im Grundbuch ändert. Für die Formalitäten ist diese Prozedur also unvermeidlich und somit auch die damit in Zusammenhang stehenden Kosten. Dabei steht natürlich immer die Frage im Raum, wer eigentlich für diese Kosten aufkommen muss. Denn die Gebühr bzw. die Gesamtkosten für einen Notar sind nicht immer ganz billig. Daher ist die Frage mehr als berechtigt.

Die Kosten für den Notar – Das ist zu beachten

Die Kosten für einen Notar trägt im Normalfall der Käufer des Objektes bzw. des Hauses. Auch gesetzlich ist diese Regelung so niedergeschrieben und benötigt daher keinerlei vertragliche Zustimmung. Trotzdem werden diese Punkte normalerweise nochmals in einem Vertrag aufgelistet, um dem Käufer einen besseren Überblick zu ermöglichen. Eine Rechnung bzw. einen Nachweis über die gezahlten Kosten wird aber auch noch einmal vom Notar selbst ausgestellt. Neben dieser üblichen Regelung gibt es jedoch auch noch eine andere Variante, die mittlerweile immer mehr Befürworter findet. Die Teilung der Kosten für den Notar zwischen dem Käufer und dem Verkäufer.

Die Teilung der Kosten

Die Kosten können auch zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt werden. Dies macht ein Angebot, wie beispielsweise der Verkauf eines Hauses, natürlich noch attraktiver für Interessenten, schmälert jedoch auch den eigenen Gewinn den der Verkäufer erzielt. Die Teilung der Kosten ist dennoch eine interessante Möglichkeit. Diese Option muss jedoch im Vertrag genau geregelt sein. Ist dieser Punkt so nicht aufgeführt, so gilt wieder die übliche Regelung und diese besagt das der Käufer die Kosten zu tragen hat. Sollte ein Käufer also auf die Teilung bestehen, muss diese im Vertrag ein- oder nachgetragen werden und dies vor den Bemühungen eines Notars. Ist die Arbeit bereits erledigt, so kann diese Teilung später nicht mehr gefordert werden.

Fundiertes Wissen vor dem Hauskauf

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1 Kommentar

  1. Mein Onkel möchte sich ein Haus kaufen. Er sucht jetzt einen Notar der den Kauf beglaubigt und den Eintrag im Grundbuch macht. Ich wusste gar nicht, dass die Kosten des Notares geteilt werden können. Freunden haben ihn geraten, ein Notariat aufzusuchen.

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