Was gilt es beim Hauskauf von Privat zu beachten?

Mann sitzt alleine am Fenster.
Eine gründliche Besichtigung schützt vor Überraschungen. Foto: StockSnap/pixabay.com

Beim Hauskauf von Privat gibt es viele Vorteile. Am verlockendsten ist für die meisten jedoch die Tatsache, dass die Maklerprovision wegfällt. Diese macht immerhin zwischen drei und sechs Prozent vom Kaufpreis aus. Trotz der Ersparnis an dieser Stelle, sollte man einige Dinge beachten, wenn man sich für diesen Weg entscheidet.

Ein Haus zu kaufen ist eine Sache, die wohl überlegt sein sollte. Wenn man sich dafür entscheidet, ohne Makler zu arbeiten, bieten sich einem schon einige Vorteile. Einer der Punkte, der viele Hauskäufe ins Endlose zieht, ist die Wartezeit. Wenn man einen Makler beauftragt, musst man sich in Geduld üben. Anders ist es da, wenn man einfach die Termine mit dem Verkäufer selber arrangieren kann.
Ein weiterer Vorteil ist, wie schon erwähnt, das wegfallen der Maklerprovision. Drei bis sechs Prozent klingen im ersten Moment nicht viel, wenn man es jedoch kurz überschlägt, kommen dabei ganz schön hohe Summen zusammen. Für ein Einfamilienhaus im Wert von 350.000 Euro wird eine Provision von 17.500 Euro fällig. Für viele ist das ein ziemlich großer Betrag. Es lohnt sich also schon, wenn man das Projekt Hauskauf selbst in die Hand nimmt.

Eine gründliche Besichtigung schützt vor Überraschungen

Ein Nachteil, wenn man ohne Makler ein Haus kaufen möchte, ist die geringere Auswahl. Es gibt viele Verkäufer, die sich durch einen Makler vertreten lassen wollen, um sich abzusichern. Hier ist also etwas Geduld gefragt. Wenn es dann doch zu einem Kaufvertrag kommt, sollte darüber nachgedacht werden, von einem Sachverständigen den Zustand des Hauses zu überprüfen. Viele Häuser werden nur ein mal kurz besichtigt und dann gleich gekauft. Dies ist nicht zu empfehlen, denn in nur einer halben Stunde kann man nicht den Gesamtzustand des Hauses bewerten, man verschafft sich höchstens einen groben Überblick. Generell ist zu empfehlen, wenn einem ein Haus zusagt, immer einen Folgetermin zu vereinbaren. Um sicher zu gehen, dass man auf der sicheren Seite ist, sollten auf jeden Fall der Kaufpreis mit gleichwertigen Immobilien vergleichen werden, um zu vermeiden, dass man mehr als den Marktwert bezahlt. Zwar müssen auch private Verkäufer auf bekannte Mängel hinweisen, jedoch ist die Rechtslage bei Privatverkäufen etwas anders. Da es sich bei den Verkäufern im Grunde um einen Laien handelt, gelten nicht die selben Regeln wie bei Maklern. Im Nachhinein festgestellte Mängel wird man nicht mehr beanstanden können, denn wie bei den meisten Kaufverträgen gilt: Gekauft wie gesehen. Es ist deshalb empfehlenswert, sämtliche Dokumente zu überprüfen. Des weiteren sollte man sich alle Maße geben lassen, von den Zimmern bis hin zu den Maßen des Grundstücks. Auch die Bau- und Grundstückspläne sowie die Eintragung ins Grundbuch sind wichtig. Auch an den Energieausweis sollte gedacht werden, damit die Heiz- und Nebenkosten korrekt kalkuliert werden können.

Sie übernehmen die Maklerarbeit

Ein wirklich wichtiger Punkt ist, dass man sich nicht vom äußeren des Hauses ablenken lässt. Was sonst der Makler macht, muss nun selbst übernommen werden. Das Haus wird im gesamten, also sowohl Äußerliches als auch was sich dahinter verbirgt, bewertet und kontrolliert. Hier gilt es, sich nicht auf Dinge wie den Bodenbelag, die Fliesen oder die Wandfarbe zu konzentrieren. Begutachtet werden sollten zum Beispiel die Heizung, die Wasser- und Abwasserleitungen, Wärme- und Schalldämmung, der Keller sowie das Dach und die Fenster. Die Wände sollten nach eventuellen Rissen oder Schimmel abgesucht werden. All diese Faktoren mindern den Wert des Hauses und können im Nachhinein viel Stress und Arbeit bedeuten. Spätere Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vorbesitzer sind kaum durchzubekommen. Da es sich nicht nachweisen lässt, dass der Verkäufer wissentlich verschwiegen hat, dass es am Haus schwerwiegende Mängel gibt.

Kann man den Makler auf der anderen Seite umgehen?

Wer sich schon mal einige Inserate angeschaut hat, wird feststellen, dass der Verkauf des öfteren ausdrücklich nur über einen Makler läuft. Wenn man sich mit dem betreffenden Makler in Verbindung setzt, einen Besichtigungstermin vereinbart und dieser der Bitte nachkommt, gilt ein Maklervertrag im allgemeinen als geschlossen. Wer sich danach beim Verkäufer direkt meldet, um sich auf einen Preis zu einigen und denkt er könne sich die Provision sparen, liegt hier falsch. Wenn sich der Verkäufer vorher vertraglich an den Makler gebunden hat, kann das teure Konsequenzen haben. Hat dieser seinen Teil des Vertrages erfüllt, steht ihm im Normalfall auch die Provision zu. Es ist also nicht zu empfehlen, den Makler zu umgehen.

Fundiertes Wissen vor dem Hauskauf

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