Diejenigen, die mit dem Gedanken spielen, eine gebrauchte Immobilie zu erwerben, die vielleicht schon ein wenig in die Jahre gekommen ist, stehen dabei auch vor der Entscheidung, ob es sich als lohnenswerter zeigt, diese zu sanieren oder sie direkt abzureißen und im Anschluss einen Neubau zu beginnen.
Studien konnten bereits des Öfteren belegen, dass es in der Bundesrepublik bei zehn Prozent der Bestandsimmobilien günstiger wäre, sie abzureißen und neu zu bauen, als diese zu sanieren.
Generell ist ein Abriss gar nicht mit einem so großen Aufwand verbunden, wie viele Menschen im ersten Moment annehmen. Allerdings sind hinsichtlich der Planung und der Durchführung des Abrisses durchaus einige Dinge zu berücksichtigen. Welche das sind, erklärt der folgende Beitrag.
Die Abrissgenehmigung
In den meisten Fällen ist es nötig, für den Abriss einer Immobilie eine entsprechende Genehmigung des zuständigen Bauamtes einzuholen. Das Abbruchvorhaben muss somit dem Bauamt im ersten Schritt immer angezeigt werden. Danach erfolgt eine Mitteilung, ob für das Vorhaben eine Genehmigung erteilt werden muss.
Zwischen den einzelnen Bundesländern weisen die Bau- und Abrissverordnungen durchaus Unterschiede auf. Daher ist stets der individuelle Einzelfall zu prüfen, um kein Risiko einer Strafzahlung einzugehen. Mit dem Abbruch darf keinesfalls begonnen werden, bevor die Umstände mit dem Bauamt ausführlich geklärt wurden.
In der Abbruchgenehmigung sind außerdem zusätzliche Arbeitsanweisungen enthalten, die etwa die Entsorgung als auch den Umweltschutz bei den Arbeiten betreffen. Der Bauherr sollte dem gewählten Abbruchunternehmen die jeweilige Abbruchgenehmigung ebenfalls zukommen lassen – der Dienstleister trägt dann die Verantwortung dafür, dass sämtliche Auflagen eingehalten werden.
Der Ablauf
Abhängig davon, aus welchen Materialen die Hülle des Gebäudes besteht, wie sich die Qualität der Bausubstanz gestaltet und wie groß die Immobilie ist, sind zahlreiche unterschiedliche Arbeiten auszuführen, um ein Haus abzureißen. Unter anderem gehört dazu, das Demontieren, das Spalten, das Scher- und Pressschneiden, das Stemmen, das Einziehen, das Eindrücken, das Einschlagen, das Abgreifen, das Sprengen oder das thermische Trennen.
Bevor die Immobilie abgerissen wird, ist jedoch selbstverständlich eine vollständige Entrümpelung dieser notwendig. Abgebaut werden sicherheitshalber ebenfalls Fenster, Türen und alle weiteren Elemente, bei denen es sich nicht um Bauschutt handelt, wie zum Beispiel Teppiche und Elektrogeräte.
Wurde die Immobilie erfolgreich abgerissen, ist eine Sortierung des Bauschutts nötig, sodass dieser ordnungsgemäß entsprechend der verschiedenen Materialien entsorgt werden kann.
Für diese Abfalltrennung besteht sogar eine gesetzliche Pflicht. Die Kosten für die Entsorgen zeigen sich dabei umso niedriger, desto einfacher die Sortierung des Bauschutts gelingt.
Die Kosten
Die Frage, wie hoch sich die Kosten für den Abriss einer Immobilie gestalten, lässt sich kaum pauschal beantworten – abhängig ist dies nämlich von zahlreichen unterschiedlichen Faktoren.
Zu diesen zählt beispielsweise die Größe und die Lage des Objekts und der Gehalt an Schadstoffen in der vorliegenden Bausubstanz. Eine Rolle spielt daneben unter anderem auch, ob eine Absicherung der Nachbargebäude notwendig ist, große Geräte, wie beispielsweise ein Radlader, auf dem Grundstück problemlos rangieren können und welche Zugangsmöglichkeiten die Immobilie aufweist.
Es lässt sich allerdings die Faustformel aufstellen, dass Kosten von 50 bis 100 Euro pro Quadratmeter anfallen, wenn es darum geht, ein mittelgroßes Einfamilienhaus abzureißen. Handelt es sich um eine kleinere Immobilie, die außerdem über keinen Keller verfügt, kann ein Abriss jedoch auch bereits zu Preisen ab 5.000 Euro realisiert werden. In der Regel Betragen die Abrisskosten bei herkömmlichen Einfamilienhäusern allerdings circa 10.000 bis 25.000 Euro.
Der Dienstleister
Ein Abriss darf prinzipiell von jedem Dienstleister durchgeführt werden, jedoch weist längst nicht jede Baufirma eine entsprechende Spezialisierung für den Abriss von Gebäuden aus. Es sollte vor der finalen Beauftragung daher geprüft werden, ob der jeweilige Dienstleister einen Nachweis über seine Befähigung vorlegen kann.
Diese umfasst beispielsweise das nötige Fachwissen für einen Abbruch und entsprechende Erfahrungen in den Bereichen Statik und Arbeitsschutz. Das Unternehmen, welches mit dem Abriss der Immobilie beauftragt wird, muss demnach über eine Berechtigung für die Durchführung von Abrissarbeiten verfügen.
Dies ist bei dem Großteil der Rohbauunternehmen der Fall, allerdings finden sich auch Firmen, die ausschließlich auf Abrisse spezialisiert sind. Hausbauunternehmen beschäftigen diese häufig auch als Subunternehmer.
Die Versicherung
Im Rahmen des Abrisses sollten abhängig von der Umgebung und der Lage der Immobilie verschiedene Versicherungen abgeschlossen werden. Nicht zu verzichten ist vor allem auf eine Absicherung von Schäden an den benachbarten Gebäuden.
Im Rahmen der Bauherrenhaftpflichtversicherung ist ein Abriss in der Regel bereits inkludiert – allerdings nur, wenn nach diesem auch ein Neubau einer Immobilie auf dem Grundstück erfolgt. Handelt es sich allerdings nur um die Abrissarbeiten an sich, ist es nötig, diese eigenständig zu versichern.
Empfehlenswert ist es, die Auswahl der Versicherungen mit der Bau- beziehungsweise Abrissfirma im Vorfeld abzustimmen. So besteht kein Risiko, dass es zu einer unnötigen Doppelversicherung kommt.
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