Wann ist eine Vermessung des Grundstückes notwendig?

Gelbes Linial unter einem kleinen Holzhaus
Wenn ein Grundstück verkauft werden soll, macht es oft Sinn, dieses im Vorfeld genau zu vermessen. Foto: Gesrey178/bigstockphoto.com

Wenn ein Grundstück verkauft werden soll, macht es oft Sinn, dieses im Vorfeld genau zu vermessen. Aber auch eine Unstimmigkeit zwischen Nachbarn kann dafür sorgen, dass eine Grundstücksvermessung notwendig wird. Wichtig ist, dass für die Arbeit ein kompetenter Fachbetrieb, wie beispielsweise die Vermessung Köln, beauftragt wird. Darüber hinaus gibt es allerdings noch weiteres bei einer Grundstücksvermessung zu beachten. Was das im Detail ist, zeigt der folgende Artikel.

Gibt es eine Pflicht zur Grundstücksvermessung?

Grundstücke, die neu erworben werden, müssen nicht generell einer Vermessung unterzogen werden. Allerdings gibt es eine Vielzahl von Fällen, in denen eine Vermessung Sinn macht.

Diese sind zum Beispiel:

  • Der Kauf eines Teilstücks einer Liegenschaft
  • Kauf oder Besitz eines Grundstücks, auf dem keine Grenzsteine beziehungsweise Grenzmarken mehr zu finden sind
  • Vermutung, dass Grenzmarken nicht an der richtigen Position angebracht sind
  • Diskrepanz zwischen Grenzen des Grundstücks und Verläufe von Gebäuden oder Zäunen

In diesen genannten Situationen ist es sehr hilfreich, ein Vermessungsbüro mit der Vermessung zu beauftragen. So kann schnell über den Grenzverlauf eines Grundstücks Erkenntnis gewonnen werden. Durch das jeweilige Vermessungsbüro wird auch das Stellen einer Grenzanzeige vorgenommen.

Grenzvermessung und Grenzanzeige

Das simplere der beiden Verfahren ist die Grenzanzeige. Bei dieser werden die jeweiligen Grundstücksgrenzen durch die Unterlagen im Kataster vermessen. Es findet eine farbige Markierung der bereits vorhandenen Grenzzeichen statt. Dagegen zeigen Pfählchen nicht vorhandene Grenzzeichen an. Angewendet werden kann dieses Verfahren allerdings nur dann, wenn es keine Nachbarschafts-Streitigkeiten gibt, die noch gelöst oder beseitigt werden müssen, da die Grenzen bereits unstrittig festgestellt wurden.

Wesentlich preisintensiver gestaltet sich dagegen das sogenannte hoheitliche Verfahren. Während diesem Prozess werden auch Aussagen und Erklärungen der Nachbarschaft zu dem jeweiligen Verlauf der Grenzen berücksichtigt, sodass an der Abmarkung alle vorhandenen Mängel beseitigt werden können. Dies wird auch als Grenzvermessung bezeichnet. Es dient dazu, Grenzen, die aktuell noch nicht festgestellt wurden, zu ermitteln und dafür zu sorgen, dass auch die Nachbarn diese rechtsverbindlich anerkennen. Wenn sich dabei Unterschiede zwischen den Unterlagen des Katasters und der Realität zeigen, erfolgt deren Beseitigung durch ein amtliches Vermessungsverfahren. Dabei bildet das Ausgangsverfahren aber immer die Grenzvermessung.

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