Hauskauf steuerlich absetzen: Welche Kosten sind absetzbar?

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Der Hauskauf kann steuerlich bei den abzugsfähigen Kosten interessant sein. Foto: eamesBot/Shutterstock.com

Die Finanzierungskosten beim Kauf einer Immobilie beinhaltet viele Kosten. Der Hauskauf kann aber auch steuerlich bei den abzugsfähigen Kosten interessant sein. Hier kann jeder unter Umständen Steuern sparen und die Finanzierungskosten mit cleverer Überlegung minimieren.

Private und betriebliche Kosten bilden den Unterschied bei der steuerlichen Berücksichtigung

Wie schon angesprochen, sind Finanzierungskosten beim Hauskauf heute oft sehr hoch. Der Immobilienkauf kann aber über richtige Entscheidungen bei den Kosten steuerlich entlastet werden. Zunächst sollte erst einmal in private und betriebliche Käufe unterschieden werden. Im Grundsatz sind private Hauskäufe nicht absetzbar. Jedoch kann ein Teil der Kosten mit verschiedenen Handhabungen in der Abwicklung des Kauf, doch noch zu steuerlichen Vorteilen führen. Das Bewusstsein über den privaten Kauf oder den Kauf für betriebliche Zwecke ist die erste Entscheidung. Jeder muss erst einmal wissen, welche betrieblichen Kosten und welche privaten Kosten überhaupt steuerlich abzugsfähig sind. Zudem kann es hier dazu kommen, dass steuerliche Fallstricke übersehen werden und die richtige Beratung beim Hauskauf ist die beste Voraussetzung für eine steuerliche Berücksichtigung der Kosten beim Erwerb einer Immobilie.

Betriebliche Kosten beim Hauskauf, was ist steuerlich absetzbar?

Betriebliche Finanzierungskosten beim Hauskauf sind im Grundsatz steuerlich bei den abzugsfähigen Kosten steuerlich zu berücksichtigen. Das ist der erste Teil der guten Nachrichten und dabei bleibt es gleich ob Güter als Anlage oder betriebliche Kosten-Aufwendungen bezahlt werden. Schuldzinsen sind daher nur zum Teil in Abzug bei der Steuererklärung zu bringen. Was ist aber nun beim privaten Hauskauf? Nutzt man beim Hauskauf die Variante, das es sich um ein gemischt genutztes Grundstück handelt, dann lassen sich auch für den privaten Hauskauf steuerliche Vorteile erzielen. Im Grundsatz gilt für jeden Hauskäufer das etwaige Nebenkosten bei einem Erwerb einer Immobilie steuerlich absetzbar sind.

Steuern sparen beim Hauskauf

Kommen wir noch einmal zum Grundsatz, dass bei einer ausschließlichen privaten Nutzung einer Immobilie keine Steuern gespart werden können. Jedoch kann über bestimmte Verhaltensweisen dennoch ein gewisser Teil steuerlich geltend gemacht werden und das spart Steuern. Denkbar sind Modelle, wie etwa der Teil-Kauf der Immobilie als Teil des Betriebsvermögen. Wird hier beispielsweise eine Prozentsatz von 60 % angenommen, entsprechend 60 % der Immobilie werden zum Betriebsvermögen gerechnet, dann lassen sich auch bei einer privaten Nutzung 60 % der Darlehenskosten steuerlich berücksichtigen. Diese Schulden sind dann beim Betriebsvermögen als Belastung anzusehen. Hierbei muss aber der Anteil der betrieblichen Nutzung eindeutig, orientiert an der Gesamt-Nutzfläche der Immobilie auch so ausgewiesen sein. Diese Ausweisung ist umständlich, mit Hilfe einer entsprechenden Beratung aber zu erzielen. Hier wird auch bei den Herstellungskosten und der unterschiedlichen Kostenanteilen bei den Bauarbeiten so vorgegangen und die Rechnungen müssen getrennt von den Bauunternehmen erstellt werden. Hierzu müssen aber konkrete Maßnahmen getroffen werden und wie gesagt man muss auch einen Betrieb oder ein Handwerk betreiben.

Der Grundsatz privater Kauf von Immobilien ist nicht steuerlich zu berücksichtigen

Der verlockende Gedanke der steuerlichen Berücksichtigung von Kosten beim Kauf einer Immobilie schwebt vielen Hauskäufern bei den hohen Preisen vor. Jedoch sind immer Grundsteuer und Notarkosten steuerlich absetzbar. Das ist aber nur ein verschwindend geringer Anteil der Kosten. Jedoch gibt es abweichend vom Grundsatz auch Möglichkeiten Steuern zu sparen. Etwa der getrennte Kauf von Grundstück und Haus, der Kosten für einen Umzug und die die entsprechenden Kosten als Altersvorsorge mit Hilfe der Beiträge zur Riester Rente.

Getrennter Kauf Haus und Grundstück und dabei Steuern sparen

Grunderwerbssteuer kann schon beim Kauf gespart werden und die Steuersätze zu diesen Steuern sind in der verschiedenen Bundesländern sehr unterschiedlich. Hier kann der Kauf nach der Landkarte schon wirklich zu einer gewissen Steuerersparnis ausfallen. Alte Immobilien eignen sich nicht zum trennen der Kosten von Grundstück und Haus. Hier ist immer die Vorgabe, dass Haus und Grundstück zusammen gehören. Jedoch gibt es auch hier einige Unterschiede und in einigen Fällen gibt es Immobilien, die auf einem Erbbau Grundstück stehen. Neubauten hingegen eignen sich bestens für die Trennung beim Kauf von Grundstück und Immobilie. Hierdurch ist der Grunderwerbssteuer-Anteil geringer, wenn man ein Grundstück ohne Haus kauft. Hier lassen sich erheblich Steuern sparen, denn logischerweise sind Grundstücke günstiger als komplette Immobilien mit Grundstück zusammen.

Getrennter Erwerb von Grundstück und Haus und die Voraussetzungen

Es ist bei einem getrennten Erwerb von Grundstück und Haus immer auf strenge Einhaltung von Regeln zu achten. Zunächst muss penibel auf die getrennten Kaufvorgänge von Haus und Grundstück geachtet werden. Dementsprechend müssen dem Finanzamt getrennte Verträge vorgelegt werden. Haus und Grundstück dürfen nicht von ein und dem selben Verkäufer erworben werden. Das ist meist der Fall, wenn sogenannte Schlüsselfertige Varianten von einem Bauträger oder einer Baufirma angeboten werden. Dazu muss man auch noch wissen, dass zwischen den unterschiedlichen Verkäufen eine sogenannte Schamfrist gilt und dabei muss eine Frist zwischen den unterschiedlichen Verträgen von mindestens 6 Monaten bestehen. Das sind die wichtigsten Regeln wenn man beabsichtigt beim Hauskauf Steuern zu sparen.

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