Ist die Tierbestattung im heimischen Garten erlaubt?

Ein Holzkreuz steht im Garten
Das Vergraben seines verstorbenen Haustieres in freier Natur ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Auf dem eigenen Grundstück ist eine Bestattung jedoch unter bestimmten Auflagen erlaubt. Foto: John Barry de Nicola/Shutterstock.com

Für jeden Besitzer eines Haustieres kommt irgendwann einmal der Zeitpunkt, an dem er sich von seinem geliebten Tier trennen muss. Nämlich dann, wenn es alt wird und von uns geht. Diese Frage ist für viele traumatisch genug. Aber dann stellt sich immer noch die Frage: Wohin mit dem Tier nach seinem Tod?

Was mache ich mit meinem Haustier, wenn es gestorben ist?

Nicht jeder hat einen Tierfriedhof in der Nähe oder kann sich die Gebühren dafür leisten. Auch der Verbleib beim Tierarzt mit der späteren Verbrennung in der Tierkadaververwertung kommt für viele Menschen nicht infrage. Doch welche Möglichkeiten bieten sich noch?

Wer sein Tier nicht verbrennen und in einer Tierurne mit nach Hause nehmen möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen sein verstorbenes Haustier auch im eigenen Garten begraben. Wegen des Seuchenschutzes müssen dafür jedoch einige Auflagen eingehalten werden.

Was muss bei einer Beerdigung des Haustieres auf dem eigenen Grund beachtet werden?

Laut Bestimmungen darf nicht jedes Haustier im Garten bestattet werden. Während es bei sogenannten Kleintieren wie Hamster, Kaninchen oder Zierfisch keine besonderen Bestimmungen gibt und diese Tiere bedenkenlos im Garten begraben werden dürfen, so gilt dies nicht für Hund, Katze und andere Haustiere ab einer gewissen Größe. Die jeweiligen Auflagen werden durch das Veterinäramt ausgegeben und kontrolliert. Wer also sein verstorbenes Haustier im eigenen Garten bestatten möchte, muss sich vorab an diese Behörde wenden, um einen formlosen Antrag zu stellen. Einzige Ausnahme: Wurde das Tier ordnungsgemäß eingeäschert, so benötigt man keine Genehmigung. In dem einfachen Schreiben sollten die persönlichen Daten wie Name und Adresse des Antragsstellers sowie die Art des Haustieres vermerkt werden.

Welche Auflagen müssen erfüllt werden?

  • Um eine Genehmigung für eine Heimbestattung seines Haustieres zu bekommen, können, je nach Wohnort folgende Bedingungen von dem zuständigen Veterinäramt gefordert werden:
  • Das Grab muss so tief ausgehoben werden, dass mindestens 60 cm Erde darüber liegen. Dies soll verhindern, dass andere Tiere den Kadaver riechen und eventuell ausgraben können.
  • Das Grab darf sich nicht unmittelbar neben öffentlich genutzten Straßen und Wegen befinden. Hier sollte ein Abstand von mindestens 2 Metern eingehalten werden.
  • Liegt das Grundstück in einem ausgewiesenen Wasserschutzgebiet, so ist das Beerdigen von Haustieren darauf grundsätzlich verboten.
  • Das Behältnis, in dem das Haustier begraben wird, muss gut verrotten. Plastik oder Metallbehältnisse sind also nicht geeignet. Besser ist eine Decke oder ein Pappkarton.
  • Wichtig: Das Haustier darf nicht an einer meldepflichtigen Krankheit gestorben sein. Für Tiere mit ansteckenden und meldepflichtigen Erkrankungen gelten besondere Bestimmungen, um die Gefahr einer Verbreitung der Seuche zu minimieren.

Fazit

Das Vergraben seines verstorbenen Haustieres in freier Natur ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Auf dem eigenen Grundstück ist eine Bestattung jedoch unter bestimmten Auflagen erlaubt. Einzige Ausnahme bildet hier die Hansestadt Bremen, da hier wegen des hohen Grundwasserstandes eine private Beerdigung seines Haustieres grundsätzlich verboten ist. Um zu erfahren, welche Bestimmungen für den eigenen Wohnort gelten, sollte das zuständige Veterinäramt kontaktieren. Hier kann auch der formlose Antrag über eine Heimbestattung des eigenen Haustieres eingereicht werden.

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