Mit Bitcoins ein Haus kaufen, geht das?

Immer mehr Leute möchten mit Kryptowährungen bezahlen

Ausgestreckte Hand hält Schlüssel mit Zeigefinger vor einem Luxushaus
Schlussendlich ist es heute schon möglich - wenn auch vorwiegend nur theoretisch. Foto bigstockphoto.com/masta4650

Auch 2020 bleibt es ein komplexes und nicht zu unterschätzendes Thema: Das Kaufen wie Verkaufen von Immobilien mit Bitcoin und Co. – denn was vor Jahren noch undenkbar war, also mit einer Kryptowährung eine Immobilie kaufen zu können, wird immer häufiger angeboten.

Noch gibt es nicht viele Makler, die in ihrem Inserat bzw. Exposé erwähnen, dass man das Objekt auch mit Bitcoin, Ether oder Ripple bezahlen kann. Jedoch – so die Schätzungen von Experten – wird es nur noch eine Frage der Zeit sein. Schlussendlich ist es heute schon möglich – wenn auch vorwiegend nur theoretisch.

Könnte man auch in Deutschland mit Bitcoin bezahlen?

Im September 2017 hat ein Immobilien-Deal für viel Aufsehen gesorgt – denn ein in Coral Gables, Miami/USA, stehendes Objekt wurde für 1.600 Bitcoins verkauft. Umgerechnet war das zum damaligen Zeitpunkt ein Preis von um die 6 Millionen US Dollar. Das Haus wurde damals mit der Option angeboten, man könne es auch mit der Kryptowährung Bitcoin bezahlen.

Wäre das eigentlich auch in Deutschland möglich gewesen? Hier sind sich die Experten noch uneinig. Denn in der Regel wird von Seiten des Notars bestätigt, dass der Kaufpreis zur Gänze bezahlt und an den Verkäufer übermittelt worden ist. Sodann kann die Auflassungsvormerkung gelöscht werden, damit dann das Objekt in das Eigentum des Käufers übergeht. Jedoch stellt sich hier die berechtigte Frage, ob der Notar ach dann den Erhalt des Kaufpreises als akzeptiert verstehen würde, wenn dieser in Form von Kryptogeld übermittelt worden wäre. Wohl würde es darum gehen, welche Vereinbarung sich im Notarvertrag befindet. Wenn hier angegeben wird, der Kaufpreis ist in Euro zu hinterlegen, dann wäre es wohl nicht möglich, mit einer Kryptowährung zu bezahlen.

Warum Kryptowährungen in den USA eine vielversprechende Alternative sind

Die Art der Bezahlung hat in den USA zumindest für Schlagzeilen gesorgt – und das war sozusagen auch der Plan des Maklers. Denn wer mit einer Geschichte in den Mittelpunkt rücken will, der muss kreativ sein. Doch in den USA mag es sogar nachvollziehbar sein, warum es immer mehr Objekte gibt, die man mit Kryptogeld bezahlen kann.

Während der Deutsche das IBAN-System nutzt, das ausgesprochen viele Vorteile mit sich bringt, gibt es in den USA kein vergleichbares Angebot. Höhere Transaktionen sorgen in weiterer Folge für extrem hohe Gebühren. Für eine Überweisung, die ein Volumen von 100.000 US Dollar hat, verlangt eine Bank im Durchschnitt eine Transaktionsgebühr von 4.000 US Dollar. Somit mag es bei einem Immobiliengeschäft schon einmal vorkommen, dass eine Gebühr von rund 10.000 US Dollar zu bezahlen ist.

Möchte man also eine Immobilie mit Bitcoin, Ether, Ripple oder auch mit Bitcoin Cash kaufen, so entfällt die Banktransaktion – und in weiterer Folge ist auch keine Transaktionsgebühr zu bezahlen. Das heißt, man spart Geld, wenn man mit Bitcoins oder einer anderen Kryptowährung bezahlt.

Bezahlung mit Bitcoin stellt keinen Steuerminderungsgrund dar

Mann im Hemd und Grafik davor mit bitcoin accepted here
Die Bezahlung mit Bitcoints unterliegt keiner Steuerminderung. Foto bigstockphoto.com/Wrightstudio

Jedoch dürfen ein paar Aspekte nicht außer Acht gelassen werden. „Das größte Problem, das wir auch schon erlebt haben, war der Austausch von sehr großen Beträgen, da es den Verkäufern in der Regel lieber ist, wenn sie in der klassischen Währung bezahlt werden“, so Natalia Karayaneva, die Geschäftsführerin von Propy, einem Immobilienbüro. „Findet die Zahlung in einer Kryptowährung statt, so ist die Summe dann in kleinere Teile zu senden, da die getätigten Transkationen ja nicht umkehrbar sind. Das Bezahlen in einer Kryptowährung ist also noch immer ein recht risikoreiches Unterfangen, da es nicht möglich ist, die Transaktion rückgängig zu machen.“

Zudem sind auch Steuern zu bezahlen. „Wird eine Immobilie mit Bitcoin bezahlt, so handelt es sich um ein steuerpflichtiges Ereignis. Das heißt, es ist nicht richtig, dass die Verwendung einer Kryptowährung ein Steuerminderungsgrund ist“, so Karayaneva.

Es mag zwar ein paar Aspekte geben, die für den Kauf mit Bitcoin sprechen, jedoch darf man die Schattenseiten nicht zur Gänze ignorieren. Vor allem geht es auch darum, dass der Bitcoin volatil ist. Das heißt, innerhalb von Stunden kann sich der Kurs zum Nachteil wie Vorteil entwickeln.

1 Kommentar

  1. „Zudem sind auch Steuern zu bezahlen. „Wird eine Immobilie mit Bitcoin bezahlt, so handelt es sich um ein steuerpflichtiges Ereignis.„

    Es handelt sich doch aber laut Gesetz um einen Tauschhandel, wenn Krypto Tokens gegen einen Sachwert getauscht werden. Insofern dürften keine Steuern anfallen, denn man kauft ja nichts! Was stimmt denn nun?

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